• Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

    Sind Arbeitnehmer*innen länger krank, so ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um für die betroffenen Beschäftigten die Rückkehr in den Betrieb oder die Dienststelle entsprechend ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten bestmöglich zu gestalten. Hierbei sind die betrieblichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Oft herrscht bei den betroffeneren Kolleg*innen Unsicherheit – nicht nur in Bezug auf den BEM-Prozess, sondern auch darüber, inwieweit sie den Arbeitsanforderungen (noch) gewachsen sind. Im Seminar wollen wir uns zum einen mit der formale Durchführung des BEM beschäftigen, zum anderen aber auch damit, wie die Interessenvertretungen sensibel den BEM-Prozess begleiten und unterstützen könne.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM
    • Die Rolle des BEM im betrieblichen Gesundheitsmanagement
    • Die einzelnen Schritte im BEM-Prozess
    • Rolle und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
    • Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und BEM
    • Wichtiges zum Dateschutz
    • Kommunikation im BEM – schwierige Gesprächssituationen sensibel gestalten
  • Psychische Belastungen und Prävention am Arbeitsplatz

    Der Druck auf die Beschäftigten wächst seit Jahren. Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr leisten. Die Arbeitszeiten werden länger und flexibler, die Folgen für die Beschäftigten absehbar: Stress, Depression, Angsterkrankungen und Perspektivlosigkeit. Im Seminar werden allgemeine Kenntnisse zum Thema psychische Erkrankungen vermittelt. besonderes Augenmerk liegt hier auf der frühen Wahrnehmung psychischer Belastungen und Erkrankungen und auf der Entwicklung von Hilfestrukturen zur Prävention, Rehabilitation und (Wieder-)Eingliederung betroffener Beschäftigter. Es werden Handlungsmöglichkeiten und -felder der betrieblichen Interessenvertretungen an konkreten Beispielen aufgezeigt.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Definition psychischer Belastungen
    • Entstehung psychischer Belastungen im Arbeitsprozess
    • Analyse von Ursachen und Hintergründen psychischer Belastungen
    • Stress: Definition, Ursache und Auswirkungen
    • Auswirkungen von Fehlbelastungen am Beispiel Burnout
    • Psychische Belastungen als Thema der Gefährdungsbeurteilung
    • Handlungsmöglichkeiten im Betrieb zur Beseitigung bzw. Minderung psychischer Belastungen
  • Tagesschulung zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung

    Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betriebs. Sie sind daher mit einer Reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesschulungen werden aktuelle Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.

    Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.

  • Betriebsräteseminar II – Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

    Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnahmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92 – 105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
    • Personalplanung und Mitbestimmung
    • Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein – und Umgruppierungen
    • Berufsbildung und Qualifikation
    • Kündigungen
  • Betriebsräteseminar III – Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung

    Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder angehört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellenverfahren und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtshierarchie
    • Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
    • Die Betriebsvereinbarung
    • Die Einigungsstelle
    • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates

  • Das Antragsverfahren nach § 152 SGB IX zur Feststellung einer Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung

    Die amtliche Bescheinigung des Grades der Behinderung ist die Voraussetzung, damit Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamtes und/oder der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Eine in der Praxis häufige und gesetzlich verankerte Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist es, die im Betrieb beschäftigten Menschen beim Antrag auf Gleichstellung zu unterstützen. In dieser Tagesschulung werden allgemeine Möglichkeiten der SBV, die das SGB IX bietet, thematisiert.

    Schwerpunkte:

    • § 178 (1), letzter Absatz SGB IX – Aufgaben der Vertrauensperson und der deren Stellvertreter*innen
    • Vom Antrag bis zum Bescheid – Auf sollte man achten?
    • Aktuelle Rechtsprechung im Behindertenrecht
  • Gesprächsführung und Konfliktlösung in schwierigen Situationen

    Immer wieder müssen Betriebs- und Personalräte mit Vorsetzten verhandeln. Eine gute und zielführende Gesprächsführung, besonders in diffizilen und belastenden Situationen hängt nicht allein vom guten Willen der Gesprächsführenden ab, sondern auch von der Fähigkeit, ein Gespräch wertschätzend, ruhig und ereignisorientiert zu führen. Hier bedarf es neben einer guten Gesprächsführung auch eines stabilen und sicheren Selbstbewusstseins. Fundiertes Wissen um Gesprächsführung und Konfliktentstehung und – vermeidung bzw. Deeskalation sind hier gefordert; ebenso das Trainieren von Verhandlungsverhalten und Optimierung der eigenen Konfliktlösekompetenzen. Auf Grundlage der täglich erlebten Anforderungen und Konflikte im Arbeitsalltag werden in diesem Seminar Werkzeuge vermittelt und anhand konkreter Situationen praktisch erprobt.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Erkenne eines Konfliktentstehens und -verlaufes
    • bewusste und gezielte Steuerung eines konflikthaften Gespräches
    • geschicktes Argumentations- und Verhandlungsverhalten
    • Konflikte (auf-)lösen
    • Förderung des eigenen Selbstbewusstseins in Krisensituationen
    • Zuversicht und Selbstvertrauen entwickeln
  • Migrant*innen und der Thüringer Arbeitsmarkt

    Migrant*innen und der Thüringer Arbeitsmarkt

    Nach fast 5 Jahren Anlaufstelle für Drittstaatsangehörige bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen möchten wir unseren (Ein)Blick auf den Thüringer Arbeitsmarkt für Migrant*innen teilen.

    Dabei wollen wir Beispiele aus der Beratungspraxis aufzeigen, immer wiederkehrende Problemfelder benennen und gemeinsam mit Ihnen diskutieren, wie die Herausforderungen und Chancen des Thüringer Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen sind mit guten Arbeitsbedingungen unserer Zielgruppe. Damit wollen wir das Zusammenspiel von uns als Anlaufstelle, den Migrant*innen, Migrationsberatungen, aber auch der Arbeitsverwaltung und Unternehmen stärken.

    Programm

    9:00

    Begrüßung und Organisatorisches

    (Ein)Blick auf den Thüringer Arbeitsmarkt für Migrant*innen.

    Arbeitnehmerüberlassung Sprungbrett oder Drehtür?
    Ratsuchende Berichten

    Pause

    5 Jahre Faire Integration
    Zahlen, Fakten und Beispiele aus der Beratungspraxis

    (Alb)Traumjob Paketzusteller*in
    Ratsuchende berichten von multiprekären Abhängigkeiten zwischen Arbeitgeber, Ausländerbehörde und Arbeitsverwaltung.

    Pause

    ca. 11:25 Uhr

    Diskussionsrunde mit

    • Annett Roswora – stellv. Integrationsbeauftragte des Freistaates Thüringen
    • Markus Behrens – Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen (angefragt)
    • Benjamin Heinrichs – Berater Faire Integration Thüringen
    • Ratsuchende der Fairen Integration Thüringen

    Abschluss und Ausblick

    Moderation

    Pauline Bader – Support Faire Integration Bund, DGB Bildungswerk Bund

    Die Fachveranstaltung wird von unserer Beratungstelle Faire Integration im IQ-Netzwerk Thüringen organisiert und durchgeführt.

    Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert

    In Kooperation mit:

  • Ruhestand – ab morgen habe ich Zeit! Stillstand oder Chance?

    Langersehnt oder unverhofft, irgendwann ist der Tag gekommen, sich aus einer langjährigen und oft arbeitsreichen Lebensphase zu verabschieden und nach neuen Ufern Ausschau zu halten. Dies bringt natürlich Veränderungen mit sich.
    Über diese Veränderungen wollen wir in diesem Seminar reflektieren und uns austauschen.
    Erstmal auf sich zukommen lassen oder sich neu orientieren, die Richtung wechseln, den Fokus neu ausrichten, Stillstand oder Chance darin sehen. Die Chance, uns mit Dingen, Aktivitäten, Themen beschäftigen zu können, für die seither die
    Zeit fehlte oder die Energie für anderes in Anspruch genommen wurde.
    Eine so lebendige Stadt wie Münster bietet eine Vielfalt an interessanten Projekten, von denen wir das eine oder andere kennenlernen wollen. Dazu werden wir zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein. Das Seminar wollen
    wir nutzen, uns Beispiele anzusehen, wie lebenslang erworbene Kompetenzen und Ressourcen in das gesellschaftliche Leben eingebracht werden können, z.B. politisch, ehrenamtlich, sozial. Diese Woche soll unter dem Motto stehen, aufgeschlossen die Chancen zu erkennen, die die Veränderungen mit sich bringen und unser Augenmerk darauf zu richten, welche Horizonte wir uns neu erschließen können.


    Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Die Übernachtungen vom 22.10. bis 27.10.2023 sind im Teilnahmebeitrag enthalten. Seminarbeginn ist Montagmorgen 9.00 Uhr.

    Kooperationspartner*innen
  • Das Spiel des Lebens – Bühne frei für (m)ein Meisterstück! Individualität und Vielfalt – eine gesellschaftspolitische Herausforderung!

    Das Leben in unserer komplexen Welt gleicht einer Bühne mit Darsteller*innen, Außenseiter*innen und Publikum. Im Spannungsfeld zwischen sozialen Erwartungen und eigenen Ansprüchen ist die Identitätsfindung eine Lebensaufgabe und Toleranz die demokratische Herausforderung. Es gilt die soziale Wirklichkeit einzuschätzen! Wertvorstellungen und soziale
    Verantwortung sind wichtig, um Individualität und Vielfalt im gesellschaftlichen Kontext Raum zu geben. Das eigene Leben zu (m)einem Meisterstück zu modellieren, ist die tägliche Herausforderung. Mutig auch mal gegen den Strom zu schwimmen, verspricht Einzigartigkeit und Solidarität und ermöglicht, gemeinsam Demokratie zu schaffen.
    In diesem Seminar möchten wir Einflussfaktoren wie Status, gesellschaftliche Rollenzuschreibungen und Vorurteile auf den Prüfstand stellen und Handlungsstrategien für ein starkes Selbst und eine bunte Welt entwickeln.

    Seminarinhalte:
    soziale Erwartungen und eigene Ansprüche, Vielfalt und Toleranz – wie viel ‚divers‘ darf sein?, sich Einbringen in demokratische Prozesse – ein Muss für mündige Bürger*innen, Entwicklung des persönlichen Profils, Option für Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit.

    Die Teilnehmerinnenzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Die Übernachtungen vom 15.10. bis 21.10.2023 sind im Teilnahmebeitrag enthalten. Seminarbeginn ist Montagmorgen 9.00 Uhr

    Kooperationspartner*innen