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Das Antragsverfahren nach § 152 SGB IX zur Feststellung einer Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Tagesschulung zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung
Betriebliche Interessensvertretung
Mo. 12. Juni 2023 | 09:30 - ca. 17:00 Uhr
Bildungshaus St. Ursula, Trommsdorfer Str. 29, 99084 Erfurt
Anmeldung notwendig

Die amtliche Bescheinigung des Grades der Behinderung ist die Voraussetzung, damit Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamtes und/oder der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Eine in der Praxis häufige und gesetzlich verankerte Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist es, die im Betrieb beschäftigten Menschen beim Antrag auf Gleichstellung zu unterstützen. In dieser Tagesschulung werden allgemeine Möglichkeiten der SBV, die das SGB IX bietet, thematisiert.

Schwerpunkte:

  • § 178 (1), letzter Absatz SGB IX – Aufgaben der Vertrauensperson und der deren Stellvertreter*innen
  • Vom Antrag bis zum Bescheid – Auf sollte man achten?
  • Aktuelle Rechtsprechung im Behindertenrecht















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Igor Scholz
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl max. 280,- €/Person

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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