In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit entscheiden – neben den hauptberuflichen Richter*innen – jeweils ehrenamtliche berufene Richter*innen mit. Diese Mitentscheidung ist keinesfalls symbolisch, sondern stellt eine wichtige Säule des bundesdeutschen Rechtssystems dar. So bestehen beispielsweise die Kammern der Gerichte in den ersten Instanzen aus zwei ehrenamtlichen und einem/einer Berufsrichter*in und jede Person hat gleichberechtigt eine Stimme bei der Urteilsfindung. Für die Arbeitsgerichte werden die Ehrenamtlichen von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen. Auch für die Sozialgerichte haben die Gewerkschaften neben anderen Verbänden ein Vorschlagsrecht für ehrenamtliche Richter*innen.
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