• Künstliche Intelligenz – Was bedeutet sie für die betrieblichen Interessenvertretungen

    Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und hat längst in unser Leben Einzug gehalten. Wollen Arbeitgeber KI im Unternehmen einführen, haben die betrieblichen Interessenvertretungen ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. Doch was ist eigentlich Künstliche Intelligenz und wie wird sie die Arbeitsprozesse im Unternehmen verändern? Ersetzen intelligente Systeme nicht irgendwann unsere Arbeitsplätze? Wie mitbestimmen, wenn man nur wenig Kenntnisse hat und die Unsicherheiten groß sind?

    Wir möchten euch mit diesem Einstiegsseminar die Unsicherheiten ein Stück weit nehmen. Wir stellen euch KI-Systeme vor und wie diese funktionieren. Nach dem Seminar könnt ihr KI-Systeme im Betrieb identifizieren und beurteilen. Grundsätzliche Ansatzpunkte der Mitbestimmung werden ebenso erörtert.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz (KI)?
    • Betriebliche Einsatzgebiete und Funktionsweisen der KI
    • Rechtliche Grundlagen zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten beim Einsatz von KI in Unternehmen
    • Handlungsfelder der Mitbestimmung bei KI
    • Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen
    • Schöne neue Welt – wird jetzt alles anders?
  • Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Leiharbeit und atypischer Beschäftigung

    Die Zunahme von Leiharbeit, atypischen Beschäftigungsformen und die Auslagerung von Arbeitsbereichen erfordert eine gezielte Auseinandersetzung mit der Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. In vielen Jahren verschwinden seit Jahren immer mehr unbefristete „normale“ Arbeitsverhältnisse – trotz Fachkräftemangel – und Betriebsräte stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzen und die, teils konträren, Interessen der Beschäftigungsgruppen gut vertreten und aufeinander abstimmen zu können.

    Im Mittelpunkt des Seminares stehen betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte zum Schwerpunktthema Leiharbeit, aber auch andere atypische Beschäftigungsverhältnisse finden Berücksichtigung.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Formen und Besonderheiten atypischer Beschäftigungsverhältnisse
    • Zuständigkeiten des BR: Wer zählt mit und wer darf wählen?
    • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    • Werkverträge, Outsourcing und Co.
    • Mitbestimmungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
    • Wege zur Einschränkung von Befristungen und Minijobs

  • Navigieren durch Veränderungen – Restrukturierungen und Betriebsänderungen meistern

    Restrukturierungssituationen stellen für den Betriebs- oder Personalrat eine besondere Herausforderung dar. Denn die Interessenlage der Beschäftigten ist direkt bedroht, wenn es um Auslagerung, Fremdvergabe, Outsourcing oder gar Personalabbau und betriebsbedingte Kündigungen geht. Das Seminar soll hier Grundkenntnisse auf der gesetzlichen Ebene vermitteln, Es soll aber auch eine Anleitung bieten, wie der Betriebs- oder Personalrat einen Prozess aufbauen kann, mit dem sich die Verhandlungsposition verbessern lässt. Dabei kann der Betriebs- oder Personalrat den Restrukturierungsanlass hinterfragen und idealerweise ein eigenes Konzept aufstellen, das den Interessenlagen der Beschäftigten besser Rechnung trägt.

    Zum Präsenzseminar gehören je ein Online-Vor- und Nachbereitungstermin speziell auf die Problemlage des einzelnen Betriebes zugeschnitten. Diese Termine werden individuell mit dem jeweiligen Betriebs- oder Personalrat abgestimmt.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtlicher Rahmen
    • Betriebsänderung: Arbeitgeberplan und BR/PR-Alternative
    • Wirtschaftliche Perspektive: Ursachen und Probleme identifizieren
    • Wirtschaftliche Kennzahlen hinterfragen und Alternativen ausloten
    • Handlungshilfe für BR/PR: Phasenschema und Vorgehensweise
    • Einbeziehung der Belegschaft und Konfliktmanagement

  • Arbeitsrecht III – Beendigung von Arbeitsverhältnissen

    Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zum „Tagesgeschäft“ betrieblicher Interessenvertretungen. Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist dies für die betroffenen Beschäftigten zumeist keine angenehme Situation und im schlimmsten Fall existenzbedrohend. Die betrieblichen Interessenvertretungen sind hier umso mehr gefordert, ihre Beteiligungsrechte kompetent und umfassend zu nutzen. Aufgrund der zahlreichen und sich stetig wandelnden Rechtsprechungen auf diesem Gebiet ist dies kein leichtes Unterfangen.

    Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung werden Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ausgelotet und besprochen.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Befristung
    • Kündigung und Abmahnung
    • Der Aufhebungsvertrag
    • Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
    • Arbeitszeugnis und Wettbewerbsverbot
    • Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens
  • Gemeinsam gut arbeiten im Team – Wie gute Integration gelingen kann

    Immer wieder wird kontrovers über die Aufnahme von geflüchteten Menschen diskutiert. Eine zentrale Frage dabei ist die anstehende Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür ist es unter anderem wichtig auf betrieblicher Seite nach notwendigen Bedingungen zu fragen, welche eine gute Zusammenarbeit im Team zuträglich sind. Die betrieblichen Interessenvertretungen sind nach § 89 Absatz 1 Ziffer 7 BetrVG und § 68 Absatz 1 Ziffer 5 ThürPersVG für die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen mit zuständig und können geeignete Maßnahmen ergreifen.

    Im Seminar wollen wir zum Erfahrungsaustausch anregen, Chancen und Hindernisse identifizieren und Ideen entwickeln, wie eine gute Zusammenarbeit in interkulturellen Teams gelingen kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Informationen zu Flucht und Asyl
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Handlungsanforderungen und -möglichkeiten für den BR und PR
    • Praktische Übungen zur interkulturellen Kompetenz
    • Was tun bei Sprachbarrieren?
    • Erfahrungsaustausch
  • Gemeinsam wirken: Arbeitsorganisation in der betrieblichen Interessenvertretung

    Neben den rechtlichen Grundlagen benötigen betriebliche Interessenvertretungen für ihre Arbeit eine Reihe von Fähigkeiten, um ihre Aufgaben strukturiert und effektiv angehen zu und umsetzen zu können. Eine solide Arbeitsorganisation ermöglicht es, Ressourcen optimal zu nutzen, Zeit und Energie sinnvoll einzusetzen und letztendlich diejenigen Themen voranzutreiben, die für die Beschäftigten von Bedeutung sind. Eine gute Zusammenarbeit im Team steigert zudem die Arbeitszufriedenheit und Gesundheit aller Gremienmitglieder.

    Dieses Seminar bietet euch Gelegenheit, eure Zusammenarbeit als Gremium zu optimieren und Strategien zur effektiven Arbeitsorganisation zu entwickeln. Gemeinsam möchten wir die Arbeitsabläufe im Gremium analysieren, bewährte Praktiken teilen und euch als Team stärken.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Analyse der aktuellen Arbeitssituation im Gremium
    • Methoden zur Arbeitsplanung und Organisation
    • Stärkenorientierte Aufgabenverteilung und Delegation
    • Kollektive Lösungen entwickeln
    • Verbesserung der internen Kommunikation
    • Bildungsplanung Schritt für Schritt

  • Digitale Betriebsratssitzungen rechtssicher und effektiv gestalten

    Die fortschreitende Digitalisierung stellt auch den Betriebsrat vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Mit dem In-Kraft-Treten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes in 2021 ist die Möglichkeit Betriebsratssitzungen digital oder als Telefonkonferenzen durchführen zu können fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes geworden.

    Im Seminar beschäftigen wir uns damit, unter welchen Voraussetzungen digitale Betriebsratssitzungen durchführbar sind und worauf es im formalen Ablauf zu achten gilt.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Gesetzliche Grundlagen und Zulässigkeitsvoraussetzungen
    • Technische Infrastruktur und Plattformauswahl
    • Sicherheit und Datenschutz
    • Anpassung der Tagesordnung und Moderation
    • Protokollierung digitaler Sitzungen
    • Beschlussfassung per Video- oder Telefonkonferenz
  • Protokollführung leicht gemacht

    Die Protokollführung ist häufig eine ungeliebte Aufgabe innerhalb der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen. Jedoch kommt ihr eine große Bedeutung zu: Das Protokoll dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und dient als Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Beschlussfassung. Protokolle müssen daher zwingend den gesetzlichen und formalen Vorgaben entsprechen.

    Im Seminar werden neben der Vermittlung der theoretischen Inhalte auch praktische Übungen durchgeführt und Tipps zur Erstellung und Gestaltung von Protokollen gegeben.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
    • Arten der Protokollierung
    • Formaler Aufbau und Ausgestaltung eines Protokolls
    • Nachbearbeitung und Änderungen
    • Datenschutz
    • Praktische Übungen zur Protokollgestaltung

  • Betriebsräteseminar III – Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung

    Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert werden oder angehört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtshierachie
    • Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    • Die Betriebsvereinbarung
    • Die Einigungsstelle
    • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Betriebsräteseminar II – Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

    Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte.

    Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92-105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
    • Personalplanung und Mitbestimmung
    • Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
    • Berufsbildung und Qualifikation
    • Kündigungen