Die Zunahme von Leiharbeit, atypischen Beschäftigungsformen und die Auslagerung von Arbeitsbereichen erfordert eine gezielte Auseinandersetzung mit der Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. In vielen Jahren verschwinden seit Jahren immer mehr unbefristete „normale“ Arbeitsverhältnisse – trotz Fachkräftemangel – und Betriebsräte stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzen und die, teils konträren, Interessen der Beschäftigungsgruppen gut vertreten und aufeinander abstimmen zu können.
Im Mittelpunkt des Seminares stehen betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte zum Schwerpunktthema Leiharbeit, aber auch andere atypische Beschäftigungsverhältnisse finden Berücksichtigung.
Thematische Schwerpunkte:
- Formen und Besonderheiten atypischer Beschäftigungsverhältnisse
- Zuständigkeiten des BR: Wer zählt mit und wer darf wählen?
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Werkverträge, Outsourcing und Co.
- Mitbestimmungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
- Wege zur Einschränkung von Befristungen und Minijobs