• § 167 (1) SGB IX Kündigungsprävention – Handlungsauftrag an den Arbeitgeber und Interessenvertretung

    Der Arbeitgeber muss bei geplanten betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen von schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung, die betriebliche Interessenvertretung und das Integrationsamt frühzeitig einbeziehen. Wir laden zu Thema herzlich die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte zum Tagesseminar nach Luisenthal ein.

    Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

    • § 167 (1) SGB IX
      • betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Schwierigkeiten
      • Pflichten des Arbeitgebers
      • Die Rolle des § 167 (1) SGB IX für die Interessenvertretungen
      • Handlungsmöglichkeiten
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Schulungsmaßnahmen 2024
  • Grundlagenschulung für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung und deren Stellvertreter*innen

    Die Schwerbehindertenvertretungen sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs-/Personalrat die Eingliederung und Teilhabe der (schwer-)behinderten Kolleg*innen im Betrieb oder Dienststelle fördern, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und ihnen beratend zur Seite stehen. Kein leichtes Unterfangen. Die Schwerbehindertenvertretungen werden häufig mit einer Vielzahl von Fragen aus den unterschiedlichsten (Rechts-)Bereichen konfrontiert.

    Im Seminar wollen wir euch Schritt für Schritt an euer Amt heranführen. Neben den begrifflichen und rechtlichen Grundlagen sowie den Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung gehen wir auch auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren ein und geben euch eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten und Tipps für eure tägliche Praxis mit auf den Weg.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Das SGB IX und wichtige Grundbegriffe
    • Die Situation der (schwer-)behinderten Menschen im Betrieb
    • Rolle und Aufgaben der SBV
    • Rechte und Pflichten der SBV
    • Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
    • Die Pflichten des Arbeitgebers
    • Handlungsimpulse für eine gelingende SBV-Arbeit

  • Alters- und alternsgerechtes Arbeiten

    Technologischer und struktureller Wandel, Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsverdichtung verbiunden mit einem stetig steigenden Durchschnittsalter von Belegschaften stellen hohe Anforderungen an eine nachhaltige Personalpolitik. Die Praxis zeigt jedoch: Das ist kein Selbstläufer! Oftmals liegt es an den Betriebs- und Personalräten und den Belegschaften, für Fragen des demografischen Wandels zu sensibilisieren und alter(n)sgerechte Arbeitsbedingungen durchzusetzten, die ein „gesundes“ Arbeiten bis zur Rente wahrscheinlicher werden lassen.

    Mit Blick auf die demografische Situation und den Fachkräftemangel in den Betrieben liegt der Schwerpunkt des Seminares auf praxisnahen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen verbunden mit ersten Schritten hin zu einer betrieblichen Demografiestrategie.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Demografischer Wandel in Gesellschaft und Betrieb
    • Betriebliche Handlungsfelder und Praxisbeispiele
    • Mitbestimmung und Handlungsmögglichkeiten
    • Analyseinstrumente für den BR/PR
    • Eckpunkte einer Betriebs- und Dienstvereinbarung
  • Alles Ehrenamt, oder was? – Gute und gesunde Arbeit in der Interessenvertretung

    Betriebliche Interessenvertretungen sind unverzichtbar. Sie sind u. a. ein Motor für gute Arbeit in den Betrieben. Kollektive Mitbestimmung führt nachweislich zu einer höheren Qualität der Arbeit und zu eine höheren Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen. Doch zu welchem Preis? Das Ehrenamt ist kein Zuckerschlecken und der Spagat zwischen der Rolle als Arbeitnehmer*in einerseits und Verhandlungspartner*in für den Arbeitgeber andererseits ist selten ohne psychische Einbußen für den*die Einzelne*n zu meistern. Viele Gremienmitglieder fühlen sich erschöpft und psychisch stark belastet; körperliche Stresserkrankungen sind keine Seltenheit.

    Im Seminar wollen wir uns gemeinsam ganz praxisnah erarbeiten, wie die Arbeit in den Interessenvertretungen für jede*n Einzelne*n gesund gestaltet werden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Was ist gute Arbeit?
    • Alles Ehrenamt oder was? – Rollenkonflikte aufdecken und verstehen
    • Befunde zu psychischen Belastungen
    • Interessenvertretungsarbeit gemeinsam gesund gestalten
    • Das Thema zur Sprache bringen
    • Kontextanalyse
    • Probleme erörtern und reflektieren
    • Kollektive Lösungen entwickeln

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz – Grundlagenseminar I

    Dass Arbeit krank machen kann, wissen wir alle. Dass die gesundheitlichen Belastungen, zum Beispiel durch Arbeitsverdichtung und psychische Beanspruchungen, beständig weiter anwachsen – auch das ist Tatsache. Was allzu häufig fehlt, ist das Wissen um die Zusammenhänge und Möglichkeiten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Betrieb.

    Das Seminar schärft den Blick für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und vermittelt zudem Grundkenntnisse aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es vermittelt ferner Informationen über die Aufgaben des Betriebs- und Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der*des Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Arbeits- und Gesundheitsverschleiß
    • Grundbegriffe Arbeitsschutzrecht
    • Rechtsfragen zum Arbeitsschutz
    • Die Rolle der einzelnen Akteure
    • Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz
  • Burnout – Arbeiten bis zum Umfallen?

    Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Allen voran das Burnout. 2022 wurde nun „Burnout“ als abgrenzbare Kategorie mit eindeutigem Bezug zum Arbeitskontext in die neue internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD 11) der WHO aufgenommen. Damit stellt die WHO klar: Ein Burnout ist die Folge von chronischem Arbeitsstress. Private und andere Bereiche des Lebens werden als Ursache ausgeschlossen. Für die betrieblichen Interessenvertretungen ist jetzt Handeln gefragter und nötiger denn je. Arbeitsbedingungen müssen gesund gestaltet sein, denn das Leid der betroffenen Kolleg*innen ist groß.

    Im Seminar möchten wir uns zum einen inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen, zum anderen werden wir in vielen praktischen Übungen unsere eigenen Ressourcen stärken.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Burnout – Begriffsbestimmung, Entwicklung und Zusammenhänge
    • Betriebliche Maßnahmen und Stressprävention
    • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
    • Ansprache betroffener Kolleg*innen
    • Sich selbst schützen – Ressourcenstärkung und Stressmanagement
  • Dienst- und Schichtplangestaltung leicht gemacht

    Der Betriebs- und Personalrat hat bei der Erstellung von Dienst- und Schichtplänen ein starkes Mitbestimmungsrecht. Ohne die Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung kann der Arbeitgeber diese nicht in Kraft setzen. Die Aufgabe des Betriebs- oder Personalrates ist es, Dienst- und Schichtpläne kritisch zu prüfen und im Sinne der menschengerechten Gestaltung der Arbeit arbeitnehmer*innenfreundlich mitzugestalten. Hier sind vor allem gesundheitsgefährdende Aspekte der verschiedenen Arbeitszeitmodelle, wie Nachtschicht, Rufbereitschaften u. ä. zu berücksichtigen.

    Aufgrund der Komplexität des Themas vermittelt das Seminar Grundkenntnisse zur wirkungsvollen Mitbestimmung bei Dienst- und Schichtplänen. Es wird empfohlen zusätzlich das Seminar „Mitbestimmung bei der Arbeitszeit“ zu besuchen.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtlicher Rahmen
    • Arbeitszeitmodelle im Überblick
    • Gesundheitsgefährdende Aspekte von Nachtarbeit, Schichten u. ä.
    • Erstellung von Dienst- und Schichtplänen – Worauf gilt es zu achten?
    • Praxisübungen
    • Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Eckpunkte

  • Keine Angst vor großen Zahlen – Bilanzen lesen und interpretieren

    Kenntnis und Verständnis der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens oder einer Institution sind grundlegende Voraussetzungen für die wirksame Interessenvertretung durch den Betriebs- oder Personalrat. In einer Welt, die von Zahlen, Daten und Fakten geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, die Bilanzen und wirtschaftliche Kennzahlen lesen und verstehen zu können. Damit verbessern sich die Chancen, dem Arbeitgeber „auf Augenhöhe“ zu begegnen und in Diskussionen und Verhandlungen fundierte Argumente liefern zu können.

    Zum Präsenzseminar gehören je ein Online-Vor- und Nachbereitungstermin, in denen konkret die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens anhand des letzten Jahresabschlusses besprochen wird. Diese Termine werden individuell mit dem jeweiligen Gremium des Betriebes festgelegt.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Informationsansprüche von BR/PR und Wirtschaftsausschuss
    • Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens
    • Der Jahresabschluss und seine Bestandteile
    • Kennzahlenbildung und -beurteilung
    • Bilanzanalyse am praktischen Beispiel
    • Behandlung von aktuellen wirtschaftlichen Informationen aus dem Controlling
    • Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
  • Betriebs-/Dienstvereinbarungen und Tarifverträge

    Viele betriebliche Interessenvertretungen sind bei den Geltungsbereichen von Tarifverträgen und Betriebs- und Dienstvereinbarungen unsicher. Im Seminar werden zum einen Grundkenntnisse zum Tarifrecht und zum anderen Kenntnisse zu den Inhalten, der Umsetzung und der Durchsetzung von Betriebs bzw. Dienstvereinbarungen behandelt. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Verhältnis zwischen beiden Vertragsformen und deren Geltungsbereichen.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Anwendung des Tarifvertragsgesetzes
    • Nachwirkungen von Tarifverträgen und Tarifflucht
    • Haustarifverträge
    • Arbeitsverträge mit „Anlehnung an Tarifverträge“
    • Begriff und Zweck von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
    • Inhalt und Form
    • Beendigung und Nachwirkungen
    • Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG und § 63 Abs. 1 Satz 2 BPersVG
    • Öffnungsklausel

  • Mitbestimmung bei der Arbeitszeit: Strategien und Handlungsfelder für Betriebs- und Personalräte

    Eine der wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben von Betriebs- und Personalräten ist die Wahrnehmung ihrer erzwingbaren Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. dazu gehören u. a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Festlegung von Pausen, vorübergehende Verkürzungen und Verlängerungen der Arbeitszeit sowie der Einsatz technischer Einrichtungen zur Zugangskontrolle und Arbeitszeiterfassung. Zunehmend werden Betriebs- und Personalräte auch mit unterschiedlichen Methoden der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber konfrontiert.

    Diese Seminar soll Betriebs- und Personalräte dazu befähigen, ihre erzwingbaren Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der Kolleg*innen besser wahrnehmen zu können.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
    • Tarifvertragliche Regelungen der Arbeitszeit
    • Arbeitszeitbegriffe und -modelle
    • Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers
    • Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte des BR und PR