• Tagesschulung zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte

    Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer Reihe spezieller Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche es breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum Erfahrungsaustausch geboten.

    Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.

  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – eine Chance für gute Arbeit

    Ein vorzeitiges altersbedingtes Ausscheiden aus Betrieben ist kaum noch möglich. Da in der heutigen Arbeitswelt Arbeitsdichte und -druck immer weiter ansteigen, ist es umso notwendiger, die Bausteine des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit der menschengerechten Arbeit zu verbinden. Wir laden recht herzlich die Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte zum Tagesseminar am 19.09.2024 nach Erfurt ein.

    Schwerpunkte des Seminares

    • Eröffnung und Begrüßung
    • Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zur altersgerechten Arbeitsgestaltung
    • Urlaubsanspruch bei Langzeitkranken
    • Neueste Rechtsprechung zur Qualität des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
    • Verschiedenes
    • Schulungsmaßnahmen 2024
  • Der Firmenservice der DRV und seine Aufgaben – Schwerpunkt Rente und Leistungen zur Teilhabe

    In diesem Seminar werden wir uns mit dem Thema „Rente“ beschäftigen. Hierfür wird uns Frau Hermanutz vom Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Auskunft über die verschiedenen Rentenarten und die Zugangsvoraussetzungen geben. Weiterhin werden werden wir uns mit den verschiedenen Aufgaben der DRV beschäftigen und wie wir diese für die Bewältigung betrieblicher Herausforderungen nutzen können.

    Wir laden recht herzlich die Vertrauenspersonen der Menschen mit (schwer-)behinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte zum Tagesseminar nach Weimar ein.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Eröffnung und Begrüßung
    • Rente von A-Z
    • §§ 49, 50 SGB IX Leistungen zur Teilhabe
    • Wie können wir das für die betrieblichen Herausforderungen nutzen?
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Schulungsmaßnahmen 2024
  • § 167 (1) SGB IX Kündigungsprävention – Handlungsauftrag an den Arbeitgeber und Interessenvertretung

    Der Arbeitgeber muss bei geplanten betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen von schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung, die betriebliche Interessenvertretung und das Integrationsamt frühzeitig einbeziehen. Wir laden zu Thema herzlich die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte zum Tagesseminar nach Luisenthal ein.

    Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

    • § 167 (1) SGB IX
      • betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Schwierigkeiten
      • Pflichten des Arbeitgebers
      • Die Rolle des § 167 (1) SGB IX für die Interessenvertretungen
      • Handlungsmöglichkeiten
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Schulungsmaßnahmen 2024
  • Grundlagenschulung für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung und deren Stellvertreter*innen

    Die Schwerbehindertenvertretungen sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs-/Personalrat die Eingliederung und Teilhabe der (schwer-)behinderten Kolleg*innen im Betrieb oder Dienststelle fördern, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und ihnen beratend zur Seite stehen. Kein leichtes Unterfangen. Die Schwerbehindertenvertretungen werden häufig mit einer Vielzahl von Fragen aus den unterschiedlichsten (Rechts-)Bereichen konfrontiert.

    Im Seminar wollen wir euch Schritt für Schritt an euer Amt heranführen. Neben den begrifflichen und rechtlichen Grundlagen sowie den Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung gehen wir auch auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren ein und geben euch eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten und Tipps für eure tägliche Praxis mit auf den Weg.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Das SGB IX und wichtige Grundbegriffe
    • Die Situation der (schwer-)behinderten Menschen im Betrieb
    • Rolle und Aufgaben der SBV
    • Rechte und Pflichten der SBV
    • Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
    • Die Pflichten des Arbeitgebers
    • Handlungsimpulse für eine gelingende SBV-Arbeit

  • Alters- und alternsgerechtes Arbeiten

    Technologischer und struktureller Wandel, Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsverdichtung verbiunden mit einem stetig steigenden Durchschnittsalter von Belegschaften stellen hohe Anforderungen an eine nachhaltige Personalpolitik. Die Praxis zeigt jedoch: Das ist kein Selbstläufer! Oftmals liegt es an den Betriebs- und Personalräten und den Belegschaften, für Fragen des demografischen Wandels zu sensibilisieren und alter(n)sgerechte Arbeitsbedingungen durchzusetzten, die ein „gesundes“ Arbeiten bis zur Rente wahrscheinlicher werden lassen.

    Mit Blick auf die demografische Situation und den Fachkräftemangel in den Betrieben liegt der Schwerpunkt des Seminares auf praxisnahen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen verbunden mit ersten Schritten hin zu einer betrieblichen Demografiestrategie.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Demografischer Wandel in Gesellschaft und Betrieb
    • Betriebliche Handlungsfelder und Praxisbeispiele
    • Mitbestimmung und Handlungsmögglichkeiten
    • Analyseinstrumente für den BR/PR
    • Eckpunkte einer Betriebs- und Dienstvereinbarung
  • Alles Ehrenamt, oder was? – Gute und gesunde Arbeit in der Interessenvertretung

    Betriebliche Interessenvertretungen sind unverzichtbar. Sie sind u. a. ein Motor für gute Arbeit in den Betrieben. Kollektive Mitbestimmung führt nachweislich zu einer höheren Qualität der Arbeit und zu eine höheren Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen. Doch zu welchem Preis? Das Ehrenamt ist kein Zuckerschlecken und der Spagat zwischen der Rolle als Arbeitnehmer*in einerseits und Verhandlungspartner*in für den Arbeitgeber andererseits ist selten ohne psychische Einbußen für den*die Einzelne*n zu meistern. Viele Gremienmitglieder fühlen sich erschöpft und psychisch stark belastet; körperliche Stresserkrankungen sind keine Seltenheit.

    Im Seminar wollen wir uns gemeinsam ganz praxisnah erarbeiten, wie die Arbeit in den Interessenvertretungen für jede*n Einzelne*n gesund gestaltet werden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Was ist gute Arbeit?
    • Alles Ehrenamt oder was? – Rollenkonflikte aufdecken und verstehen
    • Befunde zu psychischen Belastungen
    • Interessenvertretungsarbeit gemeinsam gesund gestalten
    • Das Thema zur Sprache bringen
    • Kontextanalyse
    • Probleme erörtern und reflektieren
    • Kollektive Lösungen entwickeln

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz – Grundlagenseminar I

    Dass Arbeit krank machen kann, wissen wir alle. Dass die gesundheitlichen Belastungen, zum Beispiel durch Arbeitsverdichtung und psychische Beanspruchungen, beständig weiter anwachsen – auch das ist Tatsache. Was allzu häufig fehlt, ist das Wissen um die Zusammenhänge und Möglichkeiten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Betrieb.

    Das Seminar schärft den Blick für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und vermittelt zudem Grundkenntnisse aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es vermittelt ferner Informationen über die Aufgaben des Betriebs- und Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der*des Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Arbeits- und Gesundheitsverschleiß
    • Grundbegriffe Arbeitsschutzrecht
    • Rechtsfragen zum Arbeitsschutz
    • Die Rolle der einzelnen Akteure
    • Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz
  • Burnout – Arbeiten bis zum Umfallen?

    Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Allen voran das Burnout. 2022 wurde nun „Burnout“ als abgrenzbare Kategorie mit eindeutigem Bezug zum Arbeitskontext in die neue internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD 11) der WHO aufgenommen. Damit stellt die WHO klar: Ein Burnout ist die Folge von chronischem Arbeitsstress. Private und andere Bereiche des Lebens werden als Ursache ausgeschlossen. Für die betrieblichen Interessenvertretungen ist jetzt Handeln gefragter und nötiger denn je. Arbeitsbedingungen müssen gesund gestaltet sein, denn das Leid der betroffenen Kolleg*innen ist groß.

    Im Seminar möchten wir uns zum einen inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen, zum anderen werden wir in vielen praktischen Übungen unsere eigenen Ressourcen stärken.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Burnout – Begriffsbestimmung, Entwicklung und Zusammenhänge
    • Betriebliche Maßnahmen und Stressprävention
    • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
    • Ansprache betroffener Kolleg*innen
    • Sich selbst schützen – Ressourcenstärkung und Stressmanagement
  • Dienst- und Schichtplangestaltung leicht gemacht

    Der Betriebs- und Personalrat hat bei der Erstellung von Dienst- und Schichtplänen ein starkes Mitbestimmungsrecht. Ohne die Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung kann der Arbeitgeber diese nicht in Kraft setzen. Die Aufgabe des Betriebs- oder Personalrates ist es, Dienst- und Schichtpläne kritisch zu prüfen und im Sinne der menschengerechten Gestaltung der Arbeit arbeitnehmer*innenfreundlich mitzugestalten. Hier sind vor allem gesundheitsgefährdende Aspekte der verschiedenen Arbeitszeitmodelle, wie Nachtschicht, Rufbereitschaften u. ä. zu berücksichtigen.

    Aufgrund der Komplexität des Themas vermittelt das Seminar Grundkenntnisse zur wirkungsvollen Mitbestimmung bei Dienst- und Schichtplänen. Es wird empfohlen zusätzlich das Seminar „Mitbestimmung bei der Arbeitszeit“ zu besuchen.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtlicher Rahmen
    • Arbeitszeitmodelle im Überblick
    • Gesundheitsgefährdende Aspekte von Nachtarbeit, Schichten u. ä.
    • Erstellung von Dienst- und Schichtplänen – Worauf gilt es zu achten?
    • Praxisübungen
    • Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Eckpunkte