Mi. 06. März 2024 | 09:30 - ca. 17:00 Uhr
Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Anmeldung notwendig
Der Arbeitgeber muss bei geplanten betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen von schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung, die betriebliche Interessenvertretung und das Integrationsamt frühzeitig einbeziehen. Wir laden zu Thema herzlich die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte zum Tagesseminar nach Luisenthal ein.
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
- § 167 (1) SGB IX
- betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Schwierigkeiten
- Pflichten des Arbeitgebers
- Die Rolle des § 167 (1) SGB IX für die Interessenvertretungen
- Handlungsmöglichkeiten
- Aktuelle Rechtsprechung
- Schulungsmaßnahmen 2024