• Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

    Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
    • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
    • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
    • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
    • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
    • Beschlussfassung des Betriebsrates
    • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
  • Tagesseminar zu aktuellen Themen der Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräten

    Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer Reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.

    Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.

  • Gewusst wie! – Erste praktische Schritte für den Betriebsrat

    Du bist neu gewähltes Betriebsratsmitglied oder ihr seid ein neu gewähltes Gremium? Das erste Grundlagenseminar für Betriebsräte habt ihr vielleicht sogar schon erfolgreich absolviert und trotzdem fehlt euch eine Idee davon, wie ihr euer Wissen in der Praxis umsetzen sollt? Dann ist dieses Seminar genau das Richtige! Zusammen werden wir ganz praktische Fragen der allgemeinen Betriebsratsarbeit behandeln: Wie verteilt man am beste die Aufgaben im Gremium? welche Themen sind wichtig im Betrieb und wie gehen wir sie an? wie führt man eigentlich eine Betriebsversammlung durch? Diese und viele weitere Fragen werden wir anhand ganz praktischer Übungen mit euch behandeln.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Kompetenzen nutzen – Stress vermeiden: Aufgabenverteilung im Gremium
    • Wo brennt’s im Betrieb? – Instrumente der Themenfindung
    • Inhaltsanalyse, Strukturierung und Organisation von Vorhaben
    • Ziele formulieren und verfolgen
    • Unterstützung von außen: Gewerkschaften, Weiterbildungen, Austausch mit anderen Gremien
  • Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

    Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirkungsvoll zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
    • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
    • Rangfolge der Rechtsquellen
    • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
    • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
    • Beschlussfassung des Betriebsrates
    • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
  • Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

    Im Jahr 2022 finden wieder die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2022 statt. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahlen. Es wird ein umfassender Überblick über die Rechtsgrundlagen der Wahlordnung und den Ablauf der Wahl der Schwerbehindertenvertretung gegeben. Durch das Wissen um Fristen und Formalien kann die Wahl optimal vorbereitet und entsprechend den Regelungen des Wahlverfahrens durchgeführt werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtliche Grundlagen des SGB IX und der Wahlordnung der SBV
    • Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
    • Vereinfachtes und förmliches Wahlverfahren
    • Mitteilung der Wahlergebnisse
    • Was folgt nach der Wahl?
  • Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

    Im Jahr 2022 finden wieder die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2022 statt. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahlen. Es wird ein umfassender Überblick über die Rechtsgrundlagen der Wahlordnung und den Ablauf der Wahl der Schwerbehindertenvertretung geben. Durch das Wissen um Fristen und Formalien kann die Wahl optimal vorbereitet und entsprechend den Regelungen des Wahlverfahrens durchgeführt werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtliche Grundlagen des SGB IX und der Wahlordnung der SBV
    • Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
    • Vereinfachtes und förmliches Wahlverfahren
    • Mitteilung der Ergebnisse
    • Was folgt nach der Wahl?
  • Tagesseminar zu aktuellen Themen für die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie für Betriebs- und Personalräte

    Der Arbeitsschutzausschuss ist das zentrale Gremium im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Schwerbehindertenvertretungen haben das Recht regelmäßig beratend an den Sitzungen teilzunehmen und die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die (schwer-)behinderten Menschen als besondere Zielgruppe sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der Tagesordnung wollen wir uns u. a. konkret mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Möglichkeiten ergeben sich für die SBV aus § 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX? Welche Rolle spielt bei der Wahrnehmung der Pflichten § 167 Abs. 1 SGB IX? Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Arbeitgeber?

    Thematische Schwerpunkte:

    • Bildung und Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)
    • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates (§ 80 Abs. 1 Ziffer 9 BetrVG) und der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX)
    • Allgemeine Anforderungen an menschengerechte Arbeitsgestaltung
    • Aufgaben des Betriebsarztes (BA) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

  • Aufbau-Seminar: Gelassen und stark im betrieblichen Alltag – Resilienz als Faktor in der Arbeitswelt

    In Zeiten immer stärker werdender Arbeitsbelastung und wachsender Anforderungen an jede*n Einzelne*n und an Teams wird es immer notwendiger, die eigenen Ressourcen zur Selbstfürsorge zu aktivieren und zu stärken. Resilienz bezeichnet dabei die Fähigkeit der*des Einzelnen zur inneren Stärke und Belastbarkeit und ermöglicht uns, auch in Belastungssituationen gesund und stabil zu bleiben. Aber auch auf gesamt-betrieblicher Ebene im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements spielt Resilienz eine immer bedeutender Rolle. Im Aufbauseminar wollen wir uns neben Selbsterfahrungsübungen vor allem damit beschäftigen, wie erste Umsetzungen im Betrieb gelungen sind und welche Herausforderungen und Probleme es (noch) zu meistern gilt.

    Für die Seminarteilnahme ist der Besuch des Basisseminars nicht zwingend erforderlich.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Bedeutung von Resilienz in der Arbeitswelt
    • Resilienz im Team und Bedeutung für die Arbeit im Gremium
    • Resilienz im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
    • rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrates
    • Maßnahmen zur Förderung von Resilienz
    • Probleme und Umsetzungshemmnisse erkennen und gegensteuern
  • Vom Einzelkämpfer zur Teamarbeit – vor der Wahl 2022

    Durch die Novellierung des SGB IX wurde die Rolle der Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung und deren Stellvertreter*innen gestärkt. Dies gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern wirkt sich auf die Arbeitsweise aller Schwerbehindertenvertretungen aus. Wir wollen die Umsetzung der Verbesserungen näher beleuchten, Fragen klären und die Möglichkeiten entlang der nachstehenden Schwerpunkte diskutieren.

    Weiterhin dient das Seminar dem Austausch untereinander und der Besprechung akuter Probleme in euer aktuellen SBV-Arbeit.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Was ist ein Vertretungsfall?
    • Heranziehung von Stellvertreter*innen – Was bedeutet das?
    • Abstimmung der Arbeit, Übergabe vor und nach einem Vertretungsfall
    • Erweiterte Bildungsmöglichkeiten für die Stellvertreter*innen
    • Strukturierte Bildungsplanung und Bildungsangebote
    • Ausblick auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen: Kandidat*innen gewinnen

    In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.

  • Wahlvorstandsschulung in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen

    Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. Auf die Änderungen bei den Betriebsratswahlen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen.

    Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Welche Änderungen gibt es?
    • Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
    • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
    • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
    • Die Wahlhandlung
    • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
    • Wahlschutz

    In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.