Im Jahr 2022 finden wieder die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2022 statt. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahlen. Es wird ein umfassender Überblick über die Rechtsgrundlagen der Wahlordnung und den Ablauf der Wahl der Schwerbehindertenvertretung gegeben. Durch das Wissen um Fristen und Formalien kann die Wahl optimal vorbereitet und entsprechend den Regelungen des Wahlverfahrens durchgeführt werden.
Thematische Schwerpunkte:
Rechtliche Grundlagen des SGB IX und der Wahlordnung der SBV
Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Im Jahr 2022 finden wieder die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2022 statt. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahlen. Es wird ein umfassender Überblick über die Rechtsgrundlagen der Wahlordnung und den Ablauf der Wahl der Schwerbehindertenvertretung geben. Durch das Wissen um Fristen und Formalien kann die Wahl optimal vorbereitet und entsprechend den Regelungen des Wahlverfahrens durchgeführt werden.
Thematische Schwerpunkte:
Rechtliche Grundlagen des SGB IX und der Wahlordnung der SBV
Vorgehen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Der Arbeitsschutzausschuss ist das zentrale Gremium im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Schwerbehindertenvertretungen haben das Recht regelmäßig beratend an den Sitzungen teilzunehmen und die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die (schwer-)behinderten Menschen als besondere Zielgruppe sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der Tagesordnung wollen wir uns u. a. konkret mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Möglichkeiten ergeben sich für die SBV aus § 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX? Welche Rolle spielt bei der Wahrnehmung der Pflichten § 167 Abs. 1 SGB IX? Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Arbeitgeber?
Thematische Schwerpunkte:
Bildung und Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates (§ 80 Abs. 1 Ziffer 9 BetrVG) und der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX)
Allgemeine Anforderungen an menschengerechte Arbeitsgestaltung
Aufgaben des Betriebsarztes (BA) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
In Zeiten immer stärker werdender Arbeitsbelastung und wachsender Anforderungen an jede*n Einzelne*n und an Teams wird es immer notwendiger, die eigenen Ressourcen zur Selbstfürsorge zu aktivieren und zu stärken. Resilienz bezeichnet dabei die Fähigkeit der*des Einzelnen zur inneren Stärke und Belastbarkeit und ermöglicht uns, auch in Belastungssituationen gesund und stabil zu bleiben. Aber auch auf gesamt-betrieblicher Ebene im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements spielt Resilienz eine immer bedeutender Rolle. Im Aufbauseminar wollen wir uns neben Selbsterfahrungsübungen vor allem damit beschäftigen, wie erste Umsetzungen im Betrieb gelungen sind und welche Herausforderungen und Probleme es (noch) zu meistern gilt.
Für die Seminarteilnahme ist der Besuch des Basisseminars nicht zwingend erforderlich.
Thematische Schwerpunkte:
Bedeutung von Resilienz in der Arbeitswelt
Resilienz im Team und Bedeutung für die Arbeit im Gremium
Resilienz im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrates
Maßnahmen zur Förderung von Resilienz
Probleme und Umsetzungshemmnisse erkennen und gegensteuern
Durch die Novellierung des SGB IX wurde die Rolle der Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung und deren Stellvertreter*innen gestärkt. Dies gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern wirkt sich auf die Arbeitsweise aller Schwerbehindertenvertretungen aus. Wir wollen die Umsetzung der Verbesserungen näher beleuchten, Fragen klären und die Möglichkeiten entlang der nachstehenden Schwerpunkte diskutieren.
Weiterhin dient das Seminar dem Austausch untereinander und der Besprechung akuter Probleme in euer aktuellen SBV-Arbeit.
Thematische Schwerpunkte:
Was ist ein Vertretungsfall?
Heranziehung von Stellvertreter*innen – Was bedeutet das?
Abstimmung der Arbeit, Übergabe vor und nach einem Vertretungsfall
Erweiterte Bildungsmöglichkeiten für die Stellvertreter*innen
Strukturierte Bildungsplanung und Bildungsangebote
Ausblick auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen: Kandidat*innen gewinnen
In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. Auf die Änderungen bei den Betriebsratswahlen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen.
Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte:
Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Welche Änderungen gibt es?
Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
Die Wahlhandlung
Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
Wahlschutz
In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. auf die Änderungen bei den Betriebsratswahlen durch das Betriebsrätemodernisiserungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen.
ImZentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte:
Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Welche Änderungen gibt es?
Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
Die Wahlhandlung
Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
Wahlschutz
In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. Auf die Änderungen bei den Betriebsratswahlen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen.
Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte:
Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Welche Änderungen gibt es?
Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
Die Wahlhandlung
Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
Wahlschutz
In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. Auf die Änderungen bei den Betriebswahlen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen.
Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte.
Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Welche Änderungen gibt es?
Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Verfahren?
Workshop mit Margret Rasfeld, Gründerin von „Schule im Aufbruch“
Angesichts der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, der komplexen und miteinander verwobenen Krisen in der Welt und vor der Haustür brauchen Kinder und Jugendliche Kompetenzen für ein zukunftsfähiges Leben. Doch inwieweit werden diese in der Schule vermittelt? Müssen wir Schule radikal neu denken? „Schule im Aufbruch“ ist eine Initiative, welche die Potenzialentfaltung der Kinder stärker fördern möchte. Sie steht für eine ganzheitliche und transformative Bildung, bei der die dreifache Verantwortung im Zentrum steht: Verantwortung für sich selbst, für die Mitmenschen und für unseren Planeten. Bereits 51 Schulen befinden sich im Aufbruch zu einer neuen Lernkultur.
In dem Workshop lernen wir den Ansatz der transformativen Bildung kennen. Margret Rasfeld – Gründerin und Geschäftsführerin von Schule im Aufbruch – wird aus ihren jahrelangen praktischen Erfahrungen berichten. Sie selbst ist ehemalige Lehrerin und Schulleiterin und nun als hauptberufliche Mutmacherin tätig. Wir werden erfahren und diskutieren, wie eine zukunftsfähige Schulkultur aussehen und gestaltet werden kann. Welche Elemente, Lernformate und Best Practices gibt es schon, damit Schulen zu einem Ort der Potenzialentfaltung werden können? Was braucht es, um einen Wandel in Gang zu setzen? Die Teilnehmenden werden individuell und gemeinsam im Austausch überlegen, welche Rolle sie in diesem Prozess spielen können und was ihr Hebel für Veränderung sein kann.
Der Workshop richtet sich an Elternvertretung, Schüler*innenvertretung, Pädagog*innen und weitere Interessierte.
Anmeldung: bis 18.10.2021
Die Teilnehmenden werden über die Hygieneauflagen zum Corona-Infektionsschutz rechtzeitig informiert.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes MOSaIK des DGB Bildungswerkes Thüringen e.V. in Kooperation mit der GEW Thüringen statt.
Vielen Dank für die Unterstützung durch Mittel des TMBJS.