• Thüringer Personalvertretungsgesetz

    Du bist Mitglied im Personalrat, dir fehlt es jedoch an Handwerkszeug um sicher und fundiert die Interessen der Beschäftigten vertreten zu können? Mit diesem Grundlagenseminar führen wir euch in das Thüringer Personalvertretungsgesetz ein und vermitteln grundlegende Kenntnisse für eine wirksame Personalratsarbeit. Als Mitglied oder Ersatzmitglied erfahrt ihr, wie die Zusammenarbeit im Personalrat erfolgt und welche Regeln dabei zu beachten sind.

    Das Seminar gibt insbesondere Antworten auf die Fragen: Wie wird ein Gesetz gelesen und wie werden bestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt? Wie arbeitet der Personalrat und wo hat er welche Mitbestimmungsrechte? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Dienststelle und wie kann Mitbestimmung erfolgreich durchgesetzt werden?

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
    • Umgang mit Gesetzen und Vorschriften
    • Arbeitsweise und Aufgaben des Personalrats
    • Grundsätze der Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
    • Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
    • Verfahren, Formen und Fristen bei der Mitbestimmung
    • Beteiligungsrechte des Personalrats
    • Dienstvereinbarungen

  • Fit für den Wahlvorstand

    Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2026 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich.

    Im Zentrum der Schulungen stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
    • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
    • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
    • Die Wahlhandlung
    • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
    • Wahlschutz

  • Fit für den Wahlvorstand

    Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2026 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich.

    Im Zentrum der Schulungen stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
    • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
    • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
    • Die Wahlhandlung
    • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
    • Wahlschutz

  • Fit für den Wahlvorstand

    Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2026 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich.

    Im Zentrum der Schulungen stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
    • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
    • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
    • Die Wahlhandlung
    • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
    • Wahlschutz
  • Wahlvorstandsschulung in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen

    Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2026 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich.

    Im Zentrum der Schulungen stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
    • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
    • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
    • Die Wahlhandlung
    • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
    • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
    • Wahlschutz

  • Betriebsräteseminar III

    Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder angehört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, denn hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtshierachie
    • Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
    • Die Betriebsvereinbarung
    • Die Einigungsstelle
    • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Betriebsräteseminar II

    Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte.

    Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92-105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
    • Personalplanung und Mitbestimmung
    • Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
    • Berufsbildung und Qualifikation
    • Kündigungen
  • „Ich war voller Fragen.“ Migrantische Erfahrungen auf dem Thüringer Arbeitsmarkt

    Oft verschwindet die oder der Einzelne hinter den Zahlen und Statistiken zur Arbeitsmarktintegration ausländischer Beschäftigter. Bei unserer Lesung erfahren Sie aus unterschiedlichen Biographien und
    Perspektiven über Wege in die Thüringer Arbeitswelt: Wie haben unsere ausländischen Kolleg:innen den Einstieg in den Arbeitsmarkt in Thüringen erlebt? Mit welchen behördlich-formalen Herausforderungen waren sie konfrontiert und wie haben sie diese überwunden? Wer und was kann unterstützen?

    Anschließend an die Lesung besteht die herzliche Einladung zum Austausch von Erfahrungen und Perspektiven. Wir freuen uns auf Sie!

    Eine Veranstaltung des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. im Rahmen des Projekts „Du und Ich statt Die und Wir!“, finanziert aus Mitteln des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Förderung von Integrationsmaßnahmen nach § 14 Abs. 5 ThürEBG. In Kooperation mit dem interculture.de e.V.

  • Ungleich vereint: Warum der Osten anders bleibt

    Die Thesen Steffen Maus zur Diskussion gestellt.

    Vor dem Hintergrund der letzten Landtagswahlergebnisse rückte die Frage nach Ursachen und Hintergründen der dauerhaften Ost-Westunterschiede erneut ins Rampenlicht.

    Nach einem Inputvortrag wollen wir gemeinsam diskutieren, was die Befunde der Wissenschaft für unsere gesellschaftspolitische Auseinandersetzung als Gewerkschafter*innen bedeuten.

  • Mediation – neue Wege zur Konfliktlösung

    In diesem Bildungsurlaub lernen wir Grundprinzipien der Mediation kennen und haben die Möglichkeit, mediative Elemente und Gesprächstechniken in die eigene Konfliktintervention aufzunehmen. Sie dienen der Konfliktprävention und Deeskalation. Ziel ist es, Ärger zu verhindern, Konflikte zu bewältigen und Frieden zu fördern. Die Grundannahme ist, dass es keine Siegerinnen und Verliererinnen geben darf. Alle Konfliktparteien können nur gewinnen.


    Die Übernachtungen vom 19.10. bis 24.10.2025 sind im Teilnahmebeitrag enthalten.

    Seminarbeginn ist Montagmorgen 9.00 Uhr.

    Kooperationspartner*innen