• Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

    Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. aber „Aller Anfang ist gar nicht schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
    • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
    • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
    • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
    • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
    • Beschlussfassung des Betriebsrats
    • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

  • Raus aus dem Hamsterrad – Gute und gesunde Arbeit für die Interessenvertretung

    Betriebliche Interessenvertretungen sind unverzichtbar. Sie sind unter anderem ein Motor für gute Arbeit in den Betrieben. Kollektive Mitbestimmung führt nachweislich zu einer höheren Qualität der Arbeit und zu einer höheren Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen. Doch zu welchem Preis? Das Ehrenamt ist kein Zuckerschlecken und der Spagat zwischen der Rolle als Arbeitnehmer*in einerseits und Verhandlungspartner*in für den Arbeitgeber andererseits ist selten ohne psychische Einbußen zu für den*die Einzelne*n meistern. Viele Gremienmitglieder fühlen sich erschöpft und psychisch stark belastet; körperliche Stresserkrankungen sind keine Seltenheit. Im Seminar wollen wir uns gemeinsam ganz praxisnah erarbeiten, wie die Arbeit in der Interessenvertretung für jede*n Einzelne*n gesund gestaltet werden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Was ist gute Arbeit?
    • Alles Ehrenamt oder was? – Rollenkonflikte aufdecken und verstehen
    • Befunde zu psychischen Belastungen
    • Interessenvertretungsarbeit gemeinsam gesund gestalten
    • Das Thema zur Sprache bringen
    • Kontextanalyse
    • Probleme erörtern und reflektieren
    • kollektive Lösungen entwickeln
  • Die Leitung des Betriebsrates – Ein Seminar für Vorsitzende und solche, die es werden wollen

    Im Allgemeinen wird bei Betriebsräten mit weniger als 9 Mitgliedern nach § 27.3 BetrVG die Durchführung der laufenden Geschäfte auf die oder den Betriebsratsvorsitzenden übertragen. Im Seminar wird den Fragen nachgegangen, welche die speziellen Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind und wie die übertragenen laufenden Geschäfte ordnungsgemäß erfüllt werden können. Das Seminar richtet sich speziell an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter*innen und freigestellte Betriebsratsmitglieder.

    Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines BR-I-Grundlagenseminares!

    Thematische Schwerpunkte:

    • Aufgaben der*des Vorsitzenden
    • Einholung von Auskünften und Beschaffung von Unterlagen
    • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen und Beschwerden
    • Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers
    • Vorbereitung, Einberufung und Leitung von BR-Sitzungen
    • Ordnungsgemäße Beschlüsse und Protokollierung
    • Vertretung des BR im rahmen seiner Beschlüsse
    • Abgabe von Erklärungen
    • Einblicksrecht in Brutto- und Gehaltslisten

  • Betriebsräteseminar II: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

    Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vieler dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92 – 105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
    • Personalplanung und Mitbestimmung
    • Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
    • Berufsbildung und Qualifikation
    • Kündigungen
  • Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

    Die Corona-Pandemie hat uns eindrucksvoll gezeigt, dass sie Rechtsprechung im kollektiven Arbeitsrecht und ihre verbundenen Rechtsgebiete einem ständigen Wandel unterworfen sind. damit Interessenvertretungen im Betrieb oder der Dienststelle kompetent und vor allem rechtssicher agieren können, ist es wichtig, dass sie mit den aktuellen Gerichtsurteilen im Arbeitsrecht oder auch im Sozialrecht und im betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht vertraut sind. Nach einer grundlegenden Einführung in das Arbeitsrecht und die Arbeitsweise des Bundessozialgerichtes wollen wir uns mit aktuellen Urteilen befassen und diese auf ihre Auswirkungen für die alltägliche Arbeit der Interessenvertretungen hin besprechen.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
    • Grundzüge des arbeitsrechtlichen Verfahrens
    • Aktuelle Rechtsprechung am LAG und BAG

  • Hybrid-Seminar: Gut informiert im Wirtschaftsausschuss – Bilanzen und wirtschaftliche Kennziffern lesen und interpretieren können

    Der Wirtschaftsausschuss ist für die Interessenvertretung in der heutigen zeit besonders wichtig und besonders schwierig. Viele Unternehmen wurden und werden von der Corona-Krise wirtschaftlich negativ beeinflusst; teilweise sehr schwerwiegend. da ist es für den Betriebsrat gut, genau Bescheid zu wissen und den hohen fachlichen Anforderungen gerecht zu werden.

    Unser Hybrid-Seminar findet zwei Tage in Präsenz statt. Hier werden die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen vermittelt. Am Anschluss gibt es für jede betriebliche Interessenvertretung einen separaten 120-minütigen Online-Nachbereitungstermin, in welchem detailliert und konkret die spezifische wirtschaftliche Lage des Unternehmens besprochen und Handlungsstrategien entwickelt werden.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses
    • Ansatzpunkte des Wirtschaftsausschusses im betrieblichen Rechnungswesen
    • Kennzahlenbildung und Interpretation
    • Der Jahresabschluss und seine Bestandteile
    • wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens
  • Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

    Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
    • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
    • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
    • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
    • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
    • Beschlussfassung des Betriebsrates
    • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
  • Tagesseminar zu aktuellen Themen der Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräten

    Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer Reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.

    Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten.

  • Gewusst wie! – Erste praktische Schritte für den Betriebsrat

    Du bist neu gewähltes Betriebsratsmitglied oder ihr seid ein neu gewähltes Gremium? Das erste Grundlagenseminar für Betriebsräte habt ihr vielleicht sogar schon erfolgreich absolviert und trotzdem fehlt euch eine Idee davon, wie ihr euer Wissen in der Praxis umsetzen sollt? Dann ist dieses Seminar genau das Richtige! Zusammen werden wir ganz praktische Fragen der allgemeinen Betriebsratsarbeit behandeln: Wie verteilt man am beste die Aufgaben im Gremium? welche Themen sind wichtig im Betrieb und wie gehen wir sie an? wie führt man eigentlich eine Betriebsversammlung durch? Diese und viele weitere Fragen werden wir anhand ganz praktischer Übungen mit euch behandeln.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Kompetenzen nutzen – Stress vermeiden: Aufgabenverteilung im Gremium
    • Wo brennt’s im Betrieb? – Instrumente der Themenfindung
    • Inhaltsanalyse, Strukturierung und Organisation von Vorhaben
    • Ziele formulieren und verfolgen
    • Unterstützung von außen: Gewerkschaften, Weiterbildungen, Austausch mit anderen Gremien
  • Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

    Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirkungsvoll zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

    Thematische Schwerpunkte:

    • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
    • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
    • Rangfolge der Rechtsquellen
    • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
    • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
    • Beschlussfassung des Betriebsrates
    • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten