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Künstliche Intelligenz – Was bedeutet sie für die betrieblichen Interessenvertretungen

Onlineseminar!
Betriebliche Interessensvertretung
Di. 28. Mai 2024 | 09:00 - ca. 16:00 Uhr
online über BigBlueButton
Anmeldung notwendig

Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und hat längst in unser Leben Einzug gehalten. Wollen Arbeitgeber KI im Unternehmen einführen, haben die betrieblichen Interessenvertretungen ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. Doch was ist eigentlich Künstliche Intelligenz und wie wird sie die Arbeitsprozesse im Unternehmen verändern? Ersetzen intelligente Systeme nicht irgendwann unsere Arbeitsplätze? Wie mitbestimmen, wenn man nur wenig Kenntnisse hat und die Unsicherheiten groß sind?

Wir möchten euch mit diesem Einstiegsseminar die Unsicherheiten ein Stück weit nehmen. Wir stellen euch KI-Systeme vor und wie diese funktionieren. Nach dem Seminar könnt ihr KI-Systeme im Betrieb identifizieren und beurteilen. Grundsätzliche Ansatzpunkte der Mitbestimmung werden ebenso erörtert.

Thematische Schwerpunkte:

  • Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz (KI)?
  • Betriebliche Einsatzgebiete und Funktionsweisen der KI
  • Rechtliche Grundlagen zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten beim Einsatz von KI in Unternehmen
  • Handlungsfelder der Mitbestimmung bei KI
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen
  • Schöne neue Welt – wird jetzt alles anders?
Dokumente
Teilnahmebedingungen ( odt | 24.65 kB )
Beschlussvorlage Betriebsräte ( doc | 14.5 kB )
Beschlussvorlage Schwerbehindertenvertretung ( doc | 15.5 kB )
Faxanmeldeformular ( odt | 22.31 kB )

Die Veranstaltung wird über BigBlueButton stattfinden. Einen Testraum, Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter Fragen und Antworten zu BigBlueButton















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


    * Diese Felder sind Pflichtfelder!

    Ansprechperson
    Referent*in
    dtb Kassel
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    JAV-Mitglieder nach § 105 BPersVG i.V.m. § 54.1 BPersVG analog LPersVG
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 220,- €

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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