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  • Leiharbeit

    Deine Rechte

    Leiharbeit ist eine besondere Form der Anstellung

    In der Leiharbeit ist das Besondere, dass du einen Vertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen abschließt, aber in einem anderen Unternehmen (Einsatzbetrieb) arbeitest („ausgeliehen“ wirst).

    Du kannst an unterschiedlichen Unternehmen verliehen werden. Dort darfst du nur für eine bestimmte Zeit arbeiten („Zeitarbeit“).

    Das Leiharbeitsunternehmen hat die Pflichten deiner/deines Arbeitgebers*in:

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    Lohn/Gehalt: bekommst du vom Leiharbeitsunternehmen

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    Urlaub: beantragst du beim Leiharbeitsunternehmen

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    Krankheit: musst du beim Leiharbeitsunternehmen und beim Einsatzbetrieb melden

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    Arbeitsunfall: musst du beim Leiharbeitsunternehmen melden. Wenn du wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst, melde ihn auch beim Einsatzbetrieb.

    Beachte:
    Der Einsatzbetrieb gibt dir Anweisungen, wie du die Arbeit am Arbeitsplatz ausführen musst und bestimmt deine tägliche Arbeitszeit. Als Leiharbeiter*in darfst du nicht länger als 18 Monate (ohne Unterbrechung) in einer Firma angestellt werden. Das geht nur, wenn in einem Tarifvertrag eine längere Dauer geregelt ist.

    Bezahlung in der Leiharbeit

    Branchenmindestlohn
    Der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit beträgt 14,00 Euro pro Stunde (Oktober 2024). Wenn du in einer Branche arbeitest, in der ein anderer Branchenmindestlohn gilt, muss dir dieser gezahlt werden.Spätestens nach 9 Monaten musst du den gleichen Lohn bekommen, wie Kolleg*innen in deinem Betrieb, die die gleiche Arbeit machen (Equal Pay Grundsatz – Equal Pay bedeutet, dass alle gleich bezahlt werden). Außer ein Tarifvertrag regelt etwas anderes.

    Arbeitszeitkonto
    Hier sammelst du Plusstunden und Minusstunden. Die Plusstunden (Stunden, die du mehr gearbeitet hast) kannst du dir auszahlen
    lassen oder als Freizeitausgleich (freie Zeit) nehmen. Minusstunden kannst du mit Mehrarbeit ausgleichen. Deine Arbeitsstunden stehen auch auf deiner Lohnabrechnung, du solltest sie immer prüfen

    Einsatzfreie Zeit
    Einsatzfreie Zeit muss bezahlt werden. Wenn es in deinem Betrieb keine Arbeit gibt, musst du trotzdem weiterbezahlt werden. Es darf nicht von dir verlangt werden, dass du in der einsatzfreien Zeit deinen Urlaub nimmst oder dass du deine Plusstunden abbaust. Du musst aber für deine*n Arbeitgeber*in erreichbar sein, falls ein neuer Einsatzbetrieb gefunden wird. 

    Kündigung in der Leiharbeit

    Auch in der Leiharbeit gibt es Kündigungsfristen:
    Kündigungsfristen findest du in deinem Arbeitsvertrag, oder dem gültigen Tarifvertrag.
    In der Probezeit (meistens 6 Monate lang) sind die Kündigungsfristen oft sehr kurz.

    Tarifverträge in der Leiharbeit

    In der Leiharbeit gibt es zwei verschiedene Tarifverträge: BAP/DGB und iGZ/DGB. Die meisten Leiharbeitsunternehmen wenden einen dieser Tarifverträge an.

    Leiharbeit
    Häufige Fragen und Antworten
    www.faire-integration.de

    Leiharbeit – Deine Rechte

    Informationen zur Leiharbeit in 10 Sprachen.

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    Herausgegeben: IQ Consult gemeinnützige Gesellschaft für Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt mbH | Düsseldorf | 2024
    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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