Betriebliche Interessensvertretung
› Grundlagen für die betriebliche Interessenvertretung
Betriebsräteseminar II
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
19. – 23. April 2027
Online via BigBlueButton,
Egal welcher Art, personelle Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen und Umgruppierungen oder auch Kündigungen – greifen nicht unerheblich in die private Lebensgestaltung der einzelnen Arbeitnehmer*innen ein. Der Betriebsrat hat in vielen dieser Punkte ein Mitspracherecht, welches er im Interesse der Beschäftigten korrekt wahrnehmen sollte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die konkreten personellen Einzelmaßnahmen, zeigt Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den §§ 92-105 BetrVG, auf und befähigt die Teilnehmenden, formal korrekt personelle Entscheidungen des Arbeitgebers mitzugestalten.
Thematische Schwerpunkte:
- Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Personalplanung und Mitbestimmung
- Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellungen und Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
- Berufsbildung und Qualifikation
- Kündigungen
Ansprechperson
Referent*in
Wiebke Ilsitz
Brandenburg
Freistellung
- BR-Mitglieder nach §37.6 BetrVG i.V.m. §40 BetrVG
