Arbeitsrechte kennen und einfordern

Arbeitsrechte kennen und einfordern

Für ausländische Beschäftigte gelten meist die gleichen Arbeitsrechte wie für deutsche Beschäftigte. Ihnen steht z.B. der deutsche Mindestlohn zu. Wenn Beschäftigte nur wenig Deutsch verstehen, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass z.B. die Arbeitsschutzunterweisung verständlich ist. Auch kann der Betriebsrat bei Problemen Sprechstunden mit Sprachmittlung anbieten.

Viele ausländische Beschäftigte kennen ihre Arbeitsrechte nicht und manche Unternehmen nutzen das aus. Bei Unsicherheit, ob der Lohn stimmt oder die Arbeitszeit zu hoch ist, kann ein Vergleich mit den Lohnzetteln anderer Kolleg:innen helfen. Gegen eine Ungleichbehandlung kann man vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Auch Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle können helfen – dazu gibt es Anlaufstellen hinten im Heft.

Anlaufstellen

Logo des Projektes Faire Interation
Benjamin Heinrichs
Beratungsreferent
Sprachen: Deutsch , Englisch
Eden Hagos
Beratungsreferentin
Sprachen: Deutsch , Englisch , Tigrinya , Amharisch
Rana Alnawa
Beratungsreferentin, Bildungsreferentin
Sprachen: Deutsch , Arabisch
Zaki Farooqi
Beratungsreferent
Sprachen: Deutsch , Englisch , Dari , Farsi , Paschtunisch
Izabela Galus
Beratungsreferentin
Sprachen: Deutsch , Polnisch
Violina Golubas
Beratungsreferentin
Sprachen: Deutsch , Rumänisch , Russisch
Aneliya Ivanova
Beratungsreferentin
Sprachen: Deutsch , Bulgarisch

Zurück zur Hauptseite