Arbeitsrechte kennen und einfordern
Für ausländische Beschäftigte gelten meist die gleichen Arbeitsrechte wie für deutsche Beschäftigte. Ihnen steht z.B. der deutsche Mindestlohn zu. Wenn Beschäftigte nur wenig Deutsch verstehen, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass z.B. die Arbeitsschutzunterweisung verständlich ist. Auch kann der Betriebsrat bei Problemen Sprechstunden mit Sprachmittlung anbieten.
Viele ausländische Beschäftigte kennen ihre Arbeitsrechte nicht und manche Unternehmen nutzen das aus. Bei Unsicherheit, ob der Lohn stimmt oder die Arbeitszeit zu hoch ist, kann ein Vergleich mit den Lohnzetteln anderer Kolleg:innen helfen. Gegen eine Ungleichbehandlung kann man vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Auch Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle können helfen – dazu gibt es Anlaufstellen hinten im Heft.
Anlaufstellen


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