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Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen 2022

Betriebliche Interessensvertretung
Mo. 07. Februar 2022 | 10:00 - ca. 17:00 Uhr
CARAT Hotel, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt
Anmeldung notwendig

Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Damit ihr eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren könnt, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. Auf die Änderungen bei den Betriebsratswahlen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen. Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und eine genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie der geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene spätere Anfechtungen der Wahlen vermieden werden. Sinnvoll ist es, wenn der gesamte bestellte Wahlvorstand gemeinsam eine Schulung besucht und Unklarheiten diskutieren und beseitigen kann. Egal, ob es sich um Neulinge oder „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder nach einer mehrjährigen Wahlpause handelt, wir laden euch recht herzlich zur Schulung ein.

Thematische Schwerpunkte:

  • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
  • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
  • Die Wahlhandlung
  • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
  • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
  • Wahlschutz
  • Unterstützungsangebote der Gewerkschaften















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Pierre Audem
    Freistellung
    Arbeitnehmer*innen (Wahlvorstand BR-Wahl) nach § 20.3 BetrVG i.V.m. § 40.1 BetrVG
    Kosten

    je nach Teilnehmenenzahl max 260,- €/Person

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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