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Wahlvorstandsschulung in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen

Region Ostthüringen
Betriebliche Interessensvertretung
Do. 20. Januar 2022 | 10:00 - ca. 17:00 Uhr
The Royal Inn Regent, Schülerstraße 22, 07545 Gera
Anmeldung notwendig

Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. In unseren Wahlvorstandsschulungen behandeln wir das normale und das vereinfachte Wahlverfahren im Vergleich. Auf die Änderungen bei den Betriebsratswahlen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird gezielt und ausführlich eingegangen.

Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

Thematische Schwerpunkte:

  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Welche Änderungen gibt es?
  • Die Qual der Wahl: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
  • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
  • Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
  • Die Wahlhandlung
  • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
  • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
  • Wahlschutz

In unseren Seminaren für die betrieblichen Interessenvertretungen gelten die 3G-Regelung und Maskenpflicht.















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Tobias Baumann
    Rostock
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Arbeitnehmer*innen (Wahlvorstand BR-Wahl) nach § 20.3 BetrVG i.V.m. § 40.1 BetrVG
    Kosten

    je nach TN-Zahl max. 260,- Euro/Person

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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