Der Arbeitsschutzausschuss ist das zentrale Gremium im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Schwerbehindertenvertretungen haben das Recht regelmäßig beratend an den Sitzungen teilzunehmen und die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die (schwer-)behinderten Menschen als besondere Zielgruppe sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der Tagesordnung wollen wir uns u. a. konkret mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Möglichkeiten ergeben sich für die SBV aus § 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX? Welche Rolle spielt bei der Wahrnehmung der Pflichten § 167 Abs. 1 SGB IX? Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Arbeitgeber?

Thematische Schwerpunkte:

  • Bildung und Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates (§ 80 Abs. 1 Ziffer 9 BetrVG) und der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Ziffer 2 SGB IX)
  • Allgemeine Anforderungen an menschengerechte Arbeitsgestaltung
  • Aufgaben des Betriebsarztes (BA) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)