Tagesschulung für die Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte

Die Versammlung der Menschen mit einer Schwerbehinderung – interessant gestalten

Betriebliche Interessensvertretung
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Mi. 30. September 2026
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Zum Hospitalgraben 8 in Weimar
Aktueller Event-Status: Anmeldung notwendig Dieser Event hat den Status "Anmeldung notwendig" für die Veranstaltung "Die Versammlung der Menschen mit einer Schwerbehinderung – interessant gestalten"

Die Vertrauenspersonen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung vertreten eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Sie sind daher mit einer Reihe von speziellen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, welche ein breites Spektrum an Wissen, insbesondere im Bereich des SGB IX, erfordern. In unseren Tagesseminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen sowie eine Plattform zum aktiven Erfahrungsaustausch geboten.

Zu den Seminaren erfolgen gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten
Themenschwerpunkten.

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Die Versammlung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Der Tätigkeitsbericht – interessant, aufschlussreich, arbeitsteilig
  • Versammlungsplanung – flexibel und sachgerecht
  • Tagesordnung und Einladung
  • Die Diskussion fördern! Von allein läuft nix!
  1. Aktuelle Rechtsprechung
  2. Seminarplanung 2026/2027
  3. sonstiges

Öffnet das Anmeldeformular für die Veranstaltung "Die Versammlung der Menschen mit einer Schwerbehinderung – interessant gestalten"

Ansprechperson

Referent*in

Igor Scholz

Kosten

max. 320,- €/Person Die anfallenden Kosten für ein Seminar werden durch die teilnehmenden Personen geteilt. Je mehr Teilnehmer*innen, desto günstiger wird es.
inklusive Verpflegung

Freistellung

  • BR-Mitglieder nach §37.6 BetrVG i.V.m. §40 BetrVG
  • PR-Mitglieder nach 46.1 ThürPersVG und §46.6 BPersVG
  • SBVL nach §179.4 SGB IX i.V.m. §179.8 SGB IX