Logo: DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.
  • Bildungsangebote
    • Alle Bildungsangebote
    • Betriebliche Interessenvertretung
    • Bildungsfreistellung
    • Arbeits- und Sozialrichter*innen
    • Gesellschaftspolitik
  • Projekte
  • Themen
    • Aktiv im Betrieb
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Bildungsfreistellung
    • Gesellschaftspolitische Bildung
    • Moderation und Organisation
  • Publikationen
  • Über uns
    • Mitarbeiter*innen
    • Stellenausschreibungen
    • Kooperationen
    • Mitglieder
    • Leitbild
    • Geschichte
    • Qualitätsmanagement
  • Kontakt

§ 167 (1) SGB IX Kündigungsprävention – Handlungsauftrag an den Arbeitgeber und Interessenvertretung

Achtung Terminänderung vom 07.03. auf den 06.03.2024!
Betriebliche Interessensvertretung
Mi. 06. März 2024 | 09:30 - ca. 17:00 Uhr
Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Anmeldung notwendig

Der Arbeitgeber muss bei geplanten betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen von schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung, die betriebliche Interessenvertretung und das Integrationsamt frühzeitig einbeziehen. Wir laden zu Thema herzlich die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren Stellvertreter*innen sowie Betriebs- und Personalräte zum Tagesseminar nach Luisenthal ein.

Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:

  • § 167 (1) SGB IX
    • betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Schwierigkeiten
    • Pflichten des Arbeitgebers
    • Die Rolle des § 167 (1) SGB IX für die Interessenvertretungen
    • Handlungsmöglichkeiten
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Schulungsmaßnahmen 2024















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


    * Diese Felder sind Pflichtfelder!

    Ansprechperson
    Referent*in
    Igor Scholz
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 280,- €

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Newsletter