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Mitbestimmung bei der Arbeitszeit: Strategien und Handlungsfelder für Betriebs- und Personalräte

Betriebliche Interessensvertretung
23. - 25. September 2024 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
Hotel am Schlosspark, Lindenauallee 20, 99867 Gotha
Anmeldung notwendig

Eine der wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben von Betriebs- und Personalräten ist die Wahrnehmung ihrer erzwingbaren Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. dazu gehören u. a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Festlegung von Pausen, vorübergehende Verkürzungen und Verlängerungen der Arbeitszeit sowie der Einsatz technischer Einrichtungen zur Zugangskontrolle und Arbeitszeiterfassung. Zunehmend werden Betriebs- und Personalräte auch mit unterschiedlichen Methoden der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber konfrontiert.

Diese Seminar soll Betriebs- und Personalräte dazu befähigen, ihre erzwingbaren Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der Kolleg*innen besser wahrnehmen zu können.

Thematische Schwerpunkte:

  • Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
  • Tarifvertragliche Regelungen der Arbeitszeit
  • Arbeitszeitbegriffe und -modelle
  • Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers
  • Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte des BR und PR















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Gudrun Spitzl-Taschenberger
    Berlin
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 650,- €

    zzgl. Übernachtung und Verpflegung ca. 550,- €

    ohne Übernachtung und Abendessen ca. 290,- €

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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