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Gemeinsam gut arbeiten im Team – Wie gute Integration gelingen kann

Betriebliche Interessensvertretung
28. - 30. August 2024 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
Hotel am Schlosspark, Lindenauallee 20, 99867 Gotha
Anmeldung notwendig

Immer wieder wird kontrovers über die Aufnahme von geflüchteten Menschen diskutiert. Eine zentrale Frage dabei ist die anstehende Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür ist es unter anderem wichtig auf betrieblicher Seite nach notwendigen Bedingungen zu fragen, welche eine gute Zusammenarbeit im Team zuträglich sind. Die betrieblichen Interessenvertretungen sind nach § 89 Absatz 1 Ziffer 7 BetrVG und § 68 Absatz 1 Ziffer 5 ThürPersVG für die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen mit zuständig und können geeignete Maßnahmen ergreifen.

Im Seminar wollen wir zum Erfahrungsaustausch anregen, Chancen und Hindernisse identifizieren und Ideen entwickeln, wie eine gute Zusammenarbeit in interkulturellen Teams gelingen kann.

Thematische Schwerpunkte:

  • Informationen zu Flucht und Asyl
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Handlungsanforderungen und -möglichkeiten für den BR und PR
  • Praktische Übungen zur interkulturellen Kompetenz
  • Was tun bei Sprachbarrieren?
  • Erfahrungsaustausch















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Angelika Heller
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 650,- €

    zzgl. Übernachtung und Verpflegung ca. 550,- €

    ohne Übernachtung und Abendessen ca. 290,- €

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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