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Gelingende JAV-Arbeit auf allen Ebenen – Austausch und Zusammenarbeit mit der GJAV

Kooperationsseminar mit der NGG-Region Thüringen für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Betriebliche Interessensvertretung
Do. 17. Februar 2022 | 10:00 - ca. 17:00 Uhr
NGG-Geschäftsstelle Erfurt, Schmidtstedter Ufer 26, 99086 Erfurt
Anmeldung notwendig

Gehört ein Betrieb einem Unternehmen oder gar Konzern an, so haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, analog den Betriebsräten im Unternehmen oder Konzern, eine Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) bzw. Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV) zu bilden, sofern es im Unternehmen mindestens zwei örtliche JAVen gibt. In diesem Seminar wollen wir zum einen kurz umreißen, wie eine GJAV aufgebaut ist und welche Rechte und Pflichten sie hat. Das Hauptaugenmerk soll jedoch auf der Zusammenarbeit zwischen der GJAV und den örtlichen JAVen liegen. Welche Rangfolgen gibt es? Welches Gremium hat welche Rechte und Befugnisse? Wie kann die Zusammenarbeit beider Gremien so gestaltet werden, sie größtmögliche Wirkkraft gegenüber dem Arbeitgeber bei der Durchsetzung der Interessen der Jugendlichen und/oder Auszubildenden im Betrieb hat.

Thematische Schwerpunkte:

  • Aufbau und Struktur einer GJAV
  • Rechte und Pflichten einer GJAV
  • Welche Rolle spielt die JAV
  • Informationsfluss und Zusammenarbeit beider Gremien
  • Aufgaben und Möglichkeiten der GJAV
  • Mitgestaltung der Ausbildung















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Gewerkschaftssekretär NGG Region Thüringen
    Talitha Quante
    Gewerkschaftssekretärin i. A.
    Freistellung

    Die Freistellung der JAVen erfolgt gemäß § 37.6 BtrVG i.V.m. § 65.1 BetrVG. Für die Teilnahme muss der Betriebsrat einen entsprechenden Kostenbeschluss fassen.

    Kosten

    je nach TN-Zahl max 105,- €/Person

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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