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Betriebliche Interessensvertretung

Der Einsatz von Betriebsärzt*innen - Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen

Anmeldung notwendig
Di. 30. Mai 2023
| 10:00 - ca. 17:00 Uhr
AkḰZENT Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Bad Tabarz

Die betriebsärztliche Betreuung und die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt bei der Gewährung arbeitsmedizinischer sowie sicherheitstechnischer Belange im Betrieb nach wie vor eine große Rolle. Das Erarbeiten und Verstehen der Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt jedoch nicht selten eine Herausforderung dar. Die Regelungen der DGUV-Vorschrift 2 machen hierbei keine Ausnahme. Im Seminar werden wir uns den mehrstufigen Aufbau der Vorschrift praxisnah und anhand von Beispielen erarbeiten, so dass sie im Betrieb bestimmungsgemäß Anwendung finden kann.

Thematische Schwerpunkte

  • Die Bedeutung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung im Betrieb
  • Eck- und Anwendungspunkte der DGUV-Vorschrift 2
  • Zusammenwirken mit anderen Rechtsvorschriften
  • Schnittstellen zu wichtigen Arbeitsbereichen der Interessenvertretungen
  • Die betriebsspezifische Betreuung
  • Handlungsanforderungen und Ansätze für die Interessenvertretungen

Der Einsatz von Betriebsärzt*innen - Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen

Di. 30. Mai 2023 | 10:00 - ca. 17:00 Uhr
AkḰZENT Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Bad Tabarz
Anmeldeschluss: Mo. 08. Mai 2023

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Doreen Kaufmann
    Bildungsreferentin
    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    Büro: 0361 / 217 27 -29
    Referent*in
    Igor Scholz
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. 179.8 SGB IX
    Kosten

    max. 280,- €/Person

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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