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Der Einsatz von Betriebsärzt*innen – Die DGUV-Vorschrift 2 unter die Lupe genommen

Betriebliche Interessensvertretung
Di. 30. Mai 2023 | 10:00 - ca. 17:00 Uhr
AkḰZENT Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Bad Tabarz
Die Veranstaltung wurde leider abgesagt

Die betriebsärztliche Betreuung und die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt bei der Gewährung arbeitsmedizinischer sowie sicherheitstechnischer Belange im Betrieb nach wie vor eine große Rolle. Das Erarbeiten und Verstehen der Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt jedoch nicht selten eine Herausforderung dar. Die Regelungen der DGUV-Vorschrift 2 machen hierbei keine Ausnahme. Im Seminar werden wir uns den mehrstufigen Aufbau der Vorschrift praxisnah und anhand von Beispielen erarbeiten, so dass sie im Betrieb bestimmungsgemäß Anwendung finden kann.

Thematische Schwerpunkte

  • Die Bedeutung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung im Betrieb
  • Eck- und Anwendungspunkte der DGUV-Vorschrift 2
  • Zusammenwirken mit anderen Rechtsvorschriften
  • Schnittstellen zu wichtigen Arbeitsbereichen der Interessenvertretungen
  • Die betriebsspezifische Betreuung
  • Handlungsanforderungen und Ansätze für die Interessenvertretungen
Ansprechperson
Referent*in
Igor Scholz
Freistellung
BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
i.V.m. § 179.8 SGB IX
Kosten

max. 280,- €/Person

inklusive Verpflegung

Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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