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Burnout – Arbeiten bis zum Umfallen?

Betriebliche Interessensvertretung
19. - 21. Februar 2024 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
AkḰZENT Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Bad Tabarz
Anmeldung notwendig

Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Allen voran das Burnout. 2022 wurde nun „Burnout“ als abgrenzbare Kategorie mit eindeutigem Bezug zum Arbeitskontext in die neue internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD 11) der WHO aufgenommen. Damit stellt die WHO klar: Ein Burnout ist die Folge von chronischem Arbeitsstress. Private und andere Bereiche des Lebens werden als Ursache ausgeschlossen. Für die betrieblichen Interessenvertretungen ist jetzt Handeln gefragter und nötiger denn je. Arbeitsbedingungen müssen gesund gestaltet sein, denn das Leid der betroffenen Kolleg*innen ist groß.

Im Seminar möchten wir uns zum einen inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen, zum anderen werden wir in vielen praktischen Übungen unsere eigenen Ressourcen stärken.

Thematische Schwerpunkte:

  • Burnout – Begriffsbestimmung, Entwicklung und Zusammenhänge
  • Betriebliche Maßnahmen und Stressprävention
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Ansprache betroffener Kolleg*innen
  • Sich selbst schützen – Ressourcenstärkung und Stressmanagement















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Meera Drude
    Psychotherapeutin
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 670,- €

    zzgl. Übernachtung und Verpflegung ca. 380,- €

    ohne Übernachtung und Abendessen ca. 180,- €

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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