Logo: DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.
  • Bildungsangebote
    • Alle Bildungsangebote
    • Betriebliche Interessenvertretung
    • Bildungsfreistellung
    • Arbeits- und Sozialrichter*innen
    • Gesellschaftspolitik
  • Projekte
  • Themen
    • Aktiv im Betrieb
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Bildungsfreistellung
    • Gesellschaftspolitische Bildung
    • Moderation und Organisation
  • Publikationen
  • Über uns
    • Mitarbeiter*innen
    • Stellenausschreibungen
    • Kooperationen
    • Mitglieder
    • Leitbild
    • Geschichte
    • Qualitätsmanagement
  • Kontakt

Betriebsversammlungen organisieren und durchführen

Betriebliche Interessensvertretung
Di. 28. März 2023 | 10:00 - ca. 17:00 Uhr
Berghotel Oberhof, Theodor-Neubauer-Straße 20, 98559 Oberhof
Anmeldung notwendig

Betriebsversammlungen sind das Sprachrohr des Betriebsrates zu den Kolleg*innen im Betrieb. Hier hat der Betriebsrat die Möglichkeit und die Pflicht die Belegschaft über seine Arbeit zu informieren, Erfolge zu kommunizieren, aber auch direkt auf die Darlegung bestimmter Sachverhalte durch den Arbeitgeber zu reagieren. Betriebsversammlungen erzielen dann ihre Wirkung, wenn es der Betriebsrat schafft, diese interessant und abwechslungsreich zu gestalten. Gründlich und klug vorbereitet stärken sie zudem die Verhandlungsposition des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber durch den Rückhalt aus der Belegschaft.

Thematische Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Grundlagen der Betriebsversammlung
  • Von der Einladung bis zur Protokollführung – Der formelle Ablauf
  • Zwingende Inhalte und Akteure
  • Wer spricht wann? – Strategische Gedanken zur Ablaufplanung
  • Den Tätigkeitsbericht interessant und abwechslungsreich gestalten
  • Tipps zur Gestaltung von redebeiträgen
  • Die Belegschaft einbeziehen – Eine sachliche Diskussion fördern
  • Umgang mit Störungen















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


    * Diese Felder sind Pflichtfelder!

    Ansprechperson
    Referent*in
    Pierre Audem
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Kosten

    max. 260,-€/Person

    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Newsletter