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Betriebsräteseminar III- Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung

Betriebliche Interessensvertretung
06. - 10. November 2023 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
Berghotel Oberhof, Theodor-Neubauer-Straße 20, 98559 Oberhof
Anmeldung notwendig

Während der Betriebsrat in vielen Punkten nur informiert oder anhört werden muss, sind seine Rechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten besonders stark, den hier hat er Mitbestimmungsrechte. Ziel des Seminares ist es, die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates systematisch zu vertiefen. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten werden auch die Betriebsvereinbarungen eingehend besprochen. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminares sein.

Thematische Schwerpunkte:

  • Rechtshierarchie
  • Die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
  • die Betriebsvereinbarung
  • Die Einigungsstelle
  • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Tobias Baumann
    Rostock
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Kosten

    je nach TN-Zahl max. 1100,- €/Person

    zzgl. Ü/V ca. 970,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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