Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragrafendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.
Speziell für Betriebsratsmitglieder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bieten wir in diesem Seminar eine Sprachmittlung an. Sprecht uns sehr gern an und wir realisieren eine Sprachmittlung in der gewünschten Muttersprache. Sinnvoll ist es, wenn sich mehrere Teilnehmer*innen für eine Sprache finden.
Thematische Schwerpunkte:
- Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
- Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten