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Betriebsräteseminar I – Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Mit Sprachmittlung!
Betriebliche Interessensvertretung
26. Februar - 01. März 2024 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
Radisson Blu Hotel Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 127, 99084 Erfurt
Anmeldung notwendig

Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragrafendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

Speziell für Betriebsratsmitglieder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bieten wir in diesem Seminar eine Sprachmittlung an. Sprecht uns sehr gern an und wir realisieren eine Sprachmittlung in der gewünschten Muttersprache. Sinnvoll ist es, wenn sich mehrere Teilnehmer*innen für eine Sprache finden.

Thematische Schwerpunkte:

  • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
  • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
  • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
  • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
  • Beschlussfassung des Betriebsrates
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Wiebke Ilsitz
    Brandenburg
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 1680,- €

    zzgl. Übernachtung und Verpflegung ca. 1415,- €

    ohne Übernachtung und Abendessen ca. 720,- €

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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