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Betriebliche Interessensvertretung

Betriebsräteseminar I - Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Anmeldung notwendig
17. - 21. April 2023
| 10:00 - ca. 16:00 Uhr
ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld

Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer!“ wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

Thematische Schwerpunkte

  • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
  • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
  • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
  • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
  • Beschlussfassung des Betriebsrates
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Betriebsräteseminar I - Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

17. - 21. April 2023 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Anmeldeschluss: Mo. 27. März 2023

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Doreen Kaufmann
    Bildungsreferentin
    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    Büro: 0361 / 217 27 -29
    Referent*in
    Wiebke Ilsitz
    Brandenburg
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Kosten

    max. 1010,- €/Person

    zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 720,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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