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Betriebliche Interessensvertretung

Betriebsräteseminar I - Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Anmeldung notwendig
23. - 27. Januar 2023
Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne seiner Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Aber „Aller Anfang ist gar nicht so schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

Thematische Schwerpunkte

  • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
  • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
  • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
  • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
  • Beschlussfassung des Betriebsrates
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Betriebsräteseminar I - Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

23. - 27. Januar 2023 |
Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Anmeldeschluss: Do. 22. Dezember 2022

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


    * Diese Felder sind Pflichtfelder!

    Ansprechperson
    Doreen Kaufmann
    Bildungsreferentin
    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    Büro: 0361 / 217 27 -29
    Referent*in
    Pierre Audem
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 1010,- €/Person

    zzgl. Ü/V ca. 720,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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