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Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Betriebliche Interessensvertretung
14. - 18. November 2022 | 10:00 Uhr
ver.di Bildungsstätte Saalfeld, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Alle Plätze voll, Anmeldung zur Warteliste ist möglich

Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. aber „Aller Anfang ist gar nicht schwer“, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet. Gemeinsam wollen wir eine Schneise in den Paragraphendschungel schlagen und Lösungen für betriebliche Probleme entwickeln. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Einsteiger*innen in die Betriebsratsarbeit. dabei geht es insbesondere um die Fragen, wann der Betriebsrat informiert und gefragt werden muss, welche Mitbestimmungsrechte existieren, welche Gesetze man kennen muss und wie man sie praktisch anwenden kann.

Thematische Schwerpunkte:

  • Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
  • Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
  • Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
  • Informationsbeschaffung und Informationspolitik
  • Beschlussfassung des Betriebsrats
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Pierre Audem
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    Kosten

    je nach TN-Zahl max. 1010,- Euro/Person

    zzgl. ca. 580,- Euro/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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