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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) als Arbeitsfeld für Betriebs- und Personalräte

Betriebliche Interessensvertretung
Die Veranstaltung wurde leider abgesagt.
03. - 05. März 2025
Berghotel Oberhof, Theodor-Neubauer-Straße 20, 98559 Oberhof

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein zunehmend wichtiger Bereich in der Arbeitswelt, der nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten fördert, sondern auch zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. Für Betriebs- und Personalräte eröffnet das BGM vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um aktiv an der Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung mitzuwirken.
Im Seminar wollen wir uns mit grundlegenden Konzepten des BGM vertraut machen und praxisnahes Wissen vermitteln, das euch hilft, eure Mitbestimmungsrechte im BGM durchzusetzen und so gezielt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten mitzugestalten.

Thematische Schwerpunkte:

  • Grundlagen und Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Die Rolle und Mitbestimmungsrechte des BR/PR
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und anderen Akteuren
  • Analyse und Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
  • Konfliktmanagement und Umgang mit Widerstand im BGM-Prozess
  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BGM















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




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    Ansprechperson
    Bildungsteam
    Dein Team für Fragen zu Seminaren und Schulungen
    biv@dgb-bwt.de
    Büro: 0361 / 217 27 -0
    Referent*in
    Gudrun Spitzl-Taschenberger
    Berlin
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl
    max. 680,- €/Person
    zzgl. Ü/V ca. 660,- €/Person
    ohne Ü/A ca. 310,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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