Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zum „Tagesgeschäft“ betrieblicher Interessenvertretungen. Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist dies für die betroffenen Beschäftigten zumeist keine angenehme Situation und im schlimmsten Fall existenzbedrohend. Die betrieblichen Interessenvertretungen sind hier umso mehr gefordert, ihre Beteiligungsrechte kompetent und umfassend zu nutzen. Aufgrund der zahlreichen und sich stetig wandelnden Rechtsprechungen auf diesem Gebiet ist dies kein leichtes Unterfangen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung werden Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ausgelotet und besprochen.
Thematische Schwerpunkte:
- Befristung
- Kündigung und Abmahnung
- Der Aufhebungsvertrag
- Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeugnis und Wettbewerbsverbot
- Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens