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Betriebliche Interessensvertretung

Arbeitsrecht II - Inhalte von Arbeitsverhältnissen

Anmeldung notwendig
04. - 06. Dezember 2023
| 10:00 - ca. 16:00 Uhr

Das geltende Arbeitsrecht ist durch eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen, geprägt. Das Arbeitsrecht-Seminar II gibt einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Arbeitnehmer*innenhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretungen erläutert.

Thematische Schwerpunkte:

  • Gesetze und Regelungen zum Schutz der Beschäftigten
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • SGB IX
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Urlaubsrecht
  • Entgeltfortzahlungsansprüche
  • Grundsätze der Haftung der Arbeitnehmer*innen

Arbeitsrecht II - Inhalte von Arbeitsverhältnissen

04. - 06. Dezember 2023 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: Fr. 10. November 2023

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Doreen Kaufmann
    Bildungsreferentin
    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    Büro: 0361 / 217 27 -29
    Referent*in
    Tobias Baumann
    Rostock
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl max. 610,- €/Person

    zzgl. Ü/V ca. 345,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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