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Arbeits- und Gesundheitsschutz – Grundlagenseminar I

Betriebliche Interessensvertretung
15. - 19. April 2024 | 10:00 - ca. 16:00 Uhr
AkḰZENT Hotel "Am Burgholz", Am Burgholz 30, 99891 Bad Tabarz
Nur noch wenige Plätze

Dass Arbeit krank machen kann, wissen wir alle. Dass die gesundheitlichen Belastungen, zum Beispiel durch Arbeitsverdichtung und psychische Beanspruchungen, beständig weiter anwachsen – auch das ist Tatsache. Was allzu häufig fehlt, ist das Wissen um die Zusammenhänge und Möglichkeiten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Betrieb.

Das Seminar schärft den Blick für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und vermittelt zudem Grundkenntnisse aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es vermittelt ferner Informationen über die Aufgaben des Betriebs- und Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der*des Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Thematische Schwerpunkte:

  • Arbeits- und Gesundheitsverschleiß
  • Grundbegriffe Arbeitsschutzrecht
  • Rechtsfragen zum Arbeitsschutz
  • Die Rolle der einzelnen Akteure
  • Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen.


    Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird.


    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.




    Spamschutz


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    Ansprechperson
    Referent*in
    Igor Scholz
    Freistellung
    BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX
    i.V.m. § 179.8 SGB IX
    Kosten

    je nach TN-Zahl

    max. 1200,- €

    zzgl. Übernachtung und Verpflegung ca. 700,- €

    ohne Übernachtung und Abendessen ca. 320,- €

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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