Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Angebote des DGB Bildungswerk Hessen und des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBfG)
Stand: 14. November 2025
1. Allgemeines
Die Angebote im Bereich des Bildungsurlaubs/ der Bildungsfreistellung werden gemeinschaftlich vom DGB Bildungswerk Hessen e.V. und dem DGB-Bildungswerk Thüringen pädagogisch verantwortet. Organisatorisch ist jeweils ein Bildungswerk zuständig. Alle Bildungsangebote sind unabhängig von der Mitgliedschaft in einer DGB Gewerkschaft offen für alle zugängig. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um unser Angebot wahrzunehmen. Teilnahmebeschränkungen können sich bei Veranstaltungen ergeben, die sich an im Vorfeld definierte Zielgruppen richten.
Die im Bildungsprogramm vorgestellten Seminare werden bei den zuständigen Ministerien zur Anerkennung als Bildungsurlaub (in Hessen) und als Bildungsfreistellung (in Thüringen) vorgelegt. Nach erfolgter Anerkennung kann der Freistellungsanspruch nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) bzw. dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) geltend gemacht werden. Anerkennungen in anderen Bundesländern beantragen wir erst dann, wenn sich Teilnehmende aus diesen Ländern anmelden, und die Seminare in Form und Inhalt die Kriterien eines anderen Bundeslandes erfüllen.
Unsere Veranstaltungen werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Veranstalter. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen mit der Speicherung, Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden.
Grundsätzlich sind zwei Anmeldungen pro Person und Jahr möglich. Ausnahme: Rentner*innen, Pensionäre und andere nicht berufstätige Personen, die nur einmal jährlich teilnehmen können.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn fällig. Über abweichende Regelungen werden die Teilnehmer*innen schriftlich informiert.
4. Zustandekommen des Teilnahmevertrages
Mit dem Eingang der Anmeldung inklusive aller für das Seminar relevanten personenbezogenen Daten sowie der Anzahlung bzw. Überweisung des Teilnahmebeitrags gilt der Teilnahmevertrag als geschlossen.
Die Anmeldung ist damit verbindlich.
5. Preise und Leistungsumfang
Die Höhe des Teilnahmebeitrags entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programmheft bzw. unserer Homepage. Teilnehmer*innen, die keiner DGB-Mitgliedsgewerkschaft angehören, zahlen in der Regel einen höheren Teilnahmebeitrag. Für Kooperationsseminare gelten besondere Bedingungen. Bei Seminaren, die als berufliche Bildung anerkannt werden und ggf. für Anerkennungen einzelner Bundesländer können zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.
In dem Teilnahmebeitrag sind i.d.R. die Programmkosten sowie die Unterbringung im Doppelzimmer enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich anders beschrieben wird. Einzelzimmer stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung und können mit der Anmeldung angemeldet werden. Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht. Der Einzelzimmerzuschlag wird in der Regel vom Teilnehmenden als zusätzlicher Teil des Teilnahmebeitrags an das DGB Bildungswerk Hessen e.V. bezahlt. Die angebotene Verpflegung ist ebenfalls dem Programmheft bzw. unserer Homepage zu entnehmen.
Bei einigen Angeboten ist die Übernachtung nicht Gegenstand der Programmkosten. In diesem Fall wird der Vertrag für die Unterbringung direkt mit dem Beherbergungsunternehmen geschlossen. Es erfolgt eine gesonderte Zahlung direkt an das Beherbergungsunternehmen und es gelten deren Stornobedingungen, die von den Stornobedingungen unter Punkt 6 abweichen können.
Sollten Unterkunft und Verpflegung nicht in Anspruch genommen werden, kann kein Anspruch auf Erstattung geltend gemacht werden. Die Anreise erfolgt in der Regel individuell auf Kosten der Teilnehmer*innen.
Studierende und Arbeitslose erhalten für Inlandsseminare bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50% des Teilnahmebeitrages. Für Auslandsseminare ist keine Ermäßigung möglich.
Als Anbieter von Seminaren vorwiegend im Bereich der politischen Bildung ist es uns nicht möglich, Prämiengutscheine oder ähnliche Förderinstrumente anzunehmen.
6. Rücktritt und Kündigung
Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung gelten die gesonderten Stornogebühren unter Punkt 3.
1. Bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung fällig.
2. Bei einem späteren Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
- 56. – 29. Tag vor Seminarbeginn: 25%
- 28. – 15. Tag vor Seminarbeginn: 50%
- ab dem 14. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags
3. Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 29 Tage vor Seminarbeginn: Anzahlung
- 28. – 15. Tag vor Seminarbeginn: 50%
- ab dem 14. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags
Sollte der Arbeitgeber der/dem Teilnehmenden den Bildungsurlaub verweigern, wird die Anzahlung nach Vorlage einer schriftlichen Ablehnung des Arbeitgebers zurückerstattet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.
Für die Bildungsurlaube mit Übernachtung empfehlen wir den Teilnehmenden eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. behalten sich vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. behalten sich ebenfalls vor, Änderungen bei der Unterbringung vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind.
Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend. Sollten einzelne Teilnehmende nicht zu dem Seminar erscheinen oder ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamer*innen das Seminar nachhaltig stören, kann das DGB Bildungswerk Hessen e.V. und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Teilnahmevertrag zurücktreten und auf der sofortigen Abreise bestehen. Eventuell entstehende Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind von der/dem Teilnehmenden zu tragen.
8. Versicherung und Haftung
Schäden, die von Teilnehmenden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, sind von diesen bzw. ggf. deren Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet keinerlei Versicherung. Um sich vor Kostennachteilen insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl. eines Versicherungspakets, das im Allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts umfasst, angeraten.
9. Beförderung
Bei Seminarreisen mit gemeinsamer Anreise (Bahn, Flug, Bus, etc.) wird die Beförderung durch das DGB Bildungswerk Hessen e.V. und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. nur vermittelt. Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderung erbringen. Die Haftung vom DGB Bildungswerk Hessen e.V. und das DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 h Abs. 1 und 2 BGB.
10. Kinderbetreuung
Bei den Familienseminaren sind sowohl Kinder als auch Jugendliche herzlich willkommen. Es werden altersgerechte sowie gemeinsame Einheiten angeboten. Das jeweilige Mindestalter entnehmen Sie bitte dem Programmheft bzw. unserer Homepage.
Das Kinder- und Jugendprogramm umfasst keine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge.
Dies gilt ebenso für die Teilnahmebedingungen.
