Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Arbeitnehmer*innen länger krank, so ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um für die betroffenen Beschäftigten die Rückkehr in den Betrieb oder die Dienststelle entsprechend ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen bestmöglich zu gestalten. Hierbei sind die betrieblichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Oft herrscht bei den betroffenen Kolleg*innen Unsicherheit – nicht nur in Bezug auf den BEM-Prozess, sondern auch darüber, inwieweit sie den Arbeitsanforderungen (noch) gewachsenen sind. Im Seminar wollen wir uns zum einen mit der formalen Durchführung des BEM beschäftigen, zum anderen aber auch damit, wie die Interesseenvertretungen sensible im BEM-Prozess begleiten und unterstützen können.
Thematische Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM
- Rolle des BEM im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Die einzelnen Schritte im BEM-Prozess
- Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen
- Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und BEM-Gespräch
- Wichtiges zum Datenschutz
- Kommunikation im BEM – schwierige Gesprächssituationen sensibel gestalten