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Betriebliche Interessens­vertretung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

27. - 29.04.2021Carat Hotel Erfurt, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt

Sind Arbeitnehmer*innen länger krank, so ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um für die betroffenen Beschäftigten die Rückkehr in den Betrieb oder die Dienststelle entsprechend ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen bestmöglich zu gestalten. Hierbei sind die betrieblichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Oft herrscht bei den betroffenen Kolleg*innen Unsicherheit – nicht nur in Bezug auf den BEM-Prozess, sondern auch darüber, inwieweit sie den Arbeitsanforderungen (noch) gewachsenen sind. Im Seminar wollen wir uns zum einen mit der formalen Durchführung des BEM beschäftigen, zum anderen aber auch damit, wie die Interesseenvertretungen sensible im BEM-Prozess begleiten und unterstützen können.

Thematische Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM
  • Rolle des BEM im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Die einzelnen Schritte im BEM-Prozess
  • Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen
  • Unterschied: Krankenrückkehrgespräch und BEM-Gespräch
  • Wichtiges zum Datenschutz
  • Kommunikation im BEM – schwierige Gesprächssituationen sensibel gestalten
20210427_Flyer BEM_ErfurtHerunterladen

TeilnahmebedingungenFormular_Beschluss_BR_Formular_Beschluss_SBVLAnmeldeformular BR PR SBV20210223_Beiblatt Hinweise zum Infektionsschutz DIN A 4

Ansprechperson

Doreen Kaufmann

doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
0361 / 217 27 29

Referent*in

Karin Heming
Hamburg

Freistellung

  • BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
  • PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
  • Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX i.V.m. 179.8 SGB IX

Teilnahme-Beitrag

je nach Teilnehmendenzahl max. 610,- €/Person
zzgl. Ü/V ca. 420,- €/Person

Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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