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Betriebliche Interessens­vertretung

Arbeitsrecht III - Beendigung von Arbeitsverhältnissen

27. - 29.09.2021Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zum „Tagesgeschäft“ betrieblicher Interessenvertretungen. Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist dies für die betroffenen Beschädigten zumeist keine angenehme Situation und im schlimmsten Fall existenzbedrohend. Die betrieblichen Interessenvertretungen sind hier umso mehr gefordert, ihre Beteiligungsrechte kompetent und umfassend zu nutzen. Aufgrund der zahlreichen und sich stetig wandelnden Rechtsprechung auf diesem Gebiet, ist dies kein leichtes Unterfangen. Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. In Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung werden Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ausgelotet und besprochen.

Thematische Schwerpunkte

  • Befristung
  • Kündigung und Abmahnung
  • Der Aufhebungsvertrag
  • Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeugnis und Wettbewerbsverbot
  • Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens

TeilnahmebedingungenFormular_Beschluss_BR_Formular_Beschluss_SBVLAnmeldeformular BR PR SBV20210223_Beiblatt Hinweise zum Infektionsschutz DIN A 4

Arbeitsrecht III - Beendigung von Arbeitsverhältnissen

27. - 29.09.2021 Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen. Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.





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    Ansprechperson

    Doreen Kaufmann

    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    0361 / 217 27 29

    Referent*in

    Tobias Baumann
    Leipzig

    Freistellung

    • BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    • PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    • Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX i.V.m. 179.8 SGB IX

    Teilnahme-Beitrag

    je nach Teilnehmendenzahl max. 610,- €/Person
    zzgl. Ü/V ca. 285,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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