Wer hat Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung?
Arbeitnehmer*innen und Auszubildende in Unternehmen mit mehr als 5 Vollzeitbeschäftigten. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens 6 Monate bestehen und die Arbeitsstätte oder der Betriebssitz in Thüringen sein.
In welchem Umfang besteht ein Anspruch?
5 Arbeitstage pro Arbeitnehmer*in (3 Tage für Auszubildende) im Kalenderjahr. In Unternehmen ab 5 bis 25 Vollzeitbeschäftigten heißt das, dass 1 Beschäftigte*r Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung im Jahr hat. In Unternehmen zwischen 26 und 50 Beschäftigten haben 10 % der Beschäftigten und in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 20 % der Beschäftigten einen Anspruch auf Bildungsfreistellung im Jahr.
Wie finde ich ein interessantes Angebot?
Egal, ob Gesellschaftspolitik, Bildung fürs Ehrenamt oder arbeitsweltbezogene Themen: Über die Inhalte bestimmst Du, nicht Dein Arbeitgeber. Zwar kann Dir Dein Arbeitgeber Vorschläge machen, aber Du suchst Dir ein Angebot aus, das Dir passt. Hast Du ein passendes Bildungsangebot gefunden, dann meldest Du Dich einfach beim Bildungsanbieter an.
Wie wird der Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung geltend gemacht?
Spätestens 8 Wochen vor Beginn musst Du die bezahlte Bildungsfreistellung bei Deinem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Dafür reicht ein formloses Schreiben. Hinzufügen musst Du eine Kopie der Maßnahmeanerkennung. Diese erhältst Du vom entsprechenden Bildungsträger.
Wie geht es weiter, wenn mir die Anerkennung vorliegt?
Liegt die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers vor, so steht Deiner Bildungsfreistellung nichts mehr im Wege. Nach Deiner Rückkehr hast Du nicht nur neue Ideen und Anregungen im Gepäck, sondern auch einen Nachweis der Teilnahme vom Bildungsanbieter. Den musst Du Deinem Arbeitgeber vorlegen.
Kann der Arbeitgeber meinen Antrag auf bezahlte Bildungsfreistellung ablehnen?
Spätestens 4 Wochen nach Antragstellung muss Dir Dein Arbeitgeber eine schriftliche Antwort zusenden. Eine Ablehnung muss er begründen. Ablehnen kann er Deinen Antrag auf bezahlte Bildungsfreistellung nur bei dringenden betrieblichen Belangen, bei Nichteinhaltung der Antragsfristen und bei Überschreitung der Quote der berechtigten Beschäftigten pro Jahr im Betrieb. Das Thema des von Dir ausgesuchten Bildungsangebots ist dafür unerheblich. Erfolgt keine fristgerechte Antwort des Arbeitgebers oder enthält sie nur unzureichende Gründe, dann gilt die Zustimmung als erteilt. Sollte der Arbeitgeber Deinen Antrag ablehnen, dann melde Dich bei uns.