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Betriebliche Interessens­vertretung

Wahlvorstandsschulung - normales Wahlverfahren - in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2022

15.11.2021 | 10:00-17:00 UhrWaldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. Diese Schulung richtet sich an alle Wahlvorstände in Betrieben mit über 100 Beschäftigten bzw. in Betrieben ab 51 Beschäftigten, sofern sich mit dem Arbeigeber auf das normale Wahlverfahren geeinigt wurde (§ 14 a.5 BetrVG). Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgsetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.

Thematische Schwerpunkte

  • Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
  • Aufgabe des Wahlvorstandes nach der Wahl
  • Die Wahlhandlung
  • Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
  • Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
  • Wahlschutz
TeilnahmebedingungenHerunterladen
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Wahlvorstandsschulung - normales Wahlverfahren - in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2022

15.11.2021 | 10:00-17:00 Uhr Waldhotel "Berghof", Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen. Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.





    Spamschutz


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    Ansprechperson

    Doreen Kaufmann

    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    0361 / 217 27 29

    Referent*in

    Pierre Audehm
    Erfurt

    Freistellung

    • BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    • Arbeitnehmer*innen (Wahlvorstand BR-Wahl) nach § 20.3. BetrVG i.V.m. 40 BetrVG

    Teilnahme-Beitrag

    je nach Teilnehmendenzahl max. 260,- €/Person
    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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