Wahlvorstandsschulung - normales Wahlverfahren - in Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2022
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 an. Um eine ordnungsgemäße Wieder- und/oder Neuwahl organisieren und durchführen zu können, bieten wir allen bestellten Wahlvorständen im Vorfeld der Wahlen entsprechende Schulungen an. Diese Schulung richtet sich an alle Wahlvorstände in Betrieben mit über 100 Beschäftigten bzw. in Betrieben ab 51 Beschäftigten, sofern sich mit dem Arbeigeber auf das normale Wahlverfahren geeinigt wurde (§ 14 a.5 BetrVG). Im Zentrum der Schulung stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgsetz (Wahlvorschriften und Wahlordnung) und die genaue Besprechung des Wahlablaufes sowie die geltenden Fristen. Damit können Fehler und hiermit verbundene Anfechtungen der Wahlen vermieden werden.
Thematische Schwerpunkte
- Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Aufgabe des Wahlvorstandes nach der Wahl
- Die Wahlhandlung
- Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
- Anfechtungsgründe und Nichtigkeit einer Wahl
- Wahlschutz