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Betriebliche Interessens­vertretung

Einführung in die Grundlagen betrieblicher Personalplanung und Beschäftigungssicherung - ENTFÄLLT

18.02.2021 | 10:00-17:00 UhrThe Royal Inn Regent, Schülerstraße 22, 07545 Gera

Eine kluge und vorausschauende Personalplanung sichert in vielen Fällen das wirtschaftliche bestehen eines Unternehmens am Markt und sollte von daher nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die betriebliche Interessenvertretung von hoher Wichtigkeit sein. Vor diesem Hintergrund sind Betriebsräte vor allem in puncto Sicherung bestehender Arbeitsplätze, Förderung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifizierung gefordert. Initiatives und frühzeitiges Handeln des Betriebsrates sowie die konsequente Ausschöpfung seiner Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte spielen hierfür eine entscheidende Rolle.

Thematische Schwerpunkte:

  • Grundsätze des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen der §§ 92 und 92a BetrVG
  • Gestaltungsmöglichkeiten den Betriebsrates bei der Personalplanung
  • Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung und -förderung
  • Die Rolle der betrieblichen Qualifizierung als Beratungsgegenstand und als Initiative des Betriebsrates
  • Einflussfaktor Leiharbeit im betrieblichen Personalmanagement
20210218_Flyer Beschäftigungssicherung_GeraHerunterladen

TeilnahmebedingungenFormular_Beschluss_BR_Formular_Beschluss_SBVLAnmeldeformular BR PR SBV20210223_Beiblatt Hinweise zum Infektionsschutz DIN A 4

Einführung in die Grundlagen betrieblicher Personalplanung und Beschäftigungssicherung - ENTFÄLLT

18.02.2021 | 10:00-17:00 Uhr The Royal Inn Regent, Schülerstraße 22, 07545 Gera

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen. Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.





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    Ansprechperson

    Doreen Kaufmann

    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    0361 / 217 27 29

    Referent*in

    Andreas Schuchardt
    Weimar

    Freistellung

    • BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

    Teilnahme-Beitrag

    je nach Teilnehmendenzahl max. 260,- €/Person
    inklusive Verpflegung

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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