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Betriebliche Interessens­vertretung

Arbeitsrecht I - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

29. - 31.03.2021Berghotel Oberhof, Theodor-Neubauer-Straße 20, 98559 Oberhof

Die Arbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung erfordert grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der Gesetze der Arbeitswelt und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Im Seminar wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Weiterhin besprechen wir die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können. Bei allen inhaltlichen Punkten werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen dargestellt.

Thematische Schwerpunkte

  • Prinzipien der Normenpyramide
  • Unterschied zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
  • Arbeiten mit juristischen Regelungen und Normen
  • Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer*innebegriff
  • Das Bewerbungsverfahren
  • Arbeitsvertragsklauseln
  • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Ruhen des Arbeitsverhältnisses
  • Mitbestimmungs- und Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
20210329_Flyer Arbeitsrecht I_OberhofHerunterladen

TeilnahmebedingungenFormular_Beschluss_BR_Formular_Beschluss_SBVLAnmeldeformular BR PR SBV20210223_Beiblatt Hinweise zum Infektionsschutz DIN A 4

Arbeitsrecht I - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

29. - 31.03.2021 Berghotel Oberhof, Theodor-Neubauer-Straße 20, 98559 Oberhof

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen. Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.





    Spamschutz


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    Ansprechperson

    Doreen Kaufmann

    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    0361 / 217 27 29

    Referent*in

    Tobias Baumann
    Leipzig

    Freistellung

    • BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    • PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    • Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX i.V.m. 179.8 SGB IX

    Teilnahme-Beitrag

    je nach Teilnehmendenzahl max. 610,- €/Person
    zzgl. Ü/V ca. 395,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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