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Betriebliche Interessens­vertretung

Aktuelle Rechtsprechung - Online: Schwerpunkt Betriebsvereinbarungen

09.03.2021 | 8:30-12:00 Uhronline

Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit Interessenvertretungen im Betrieb und der Dienstelle kompetent und vor allem rechtssicher agieren können, ist es wichtig, dass sie mit den aktuellen Gerichtsurteilen im Arbeitsrecht oder auch im Sozialrecht und im Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht vertraut sind.
Im Seminar wollen wir uns diesmal mit dem breiten Feld der Betriebsvereinbarungen befassen. Was kann/darf/muss in Betriebsvereinbarungen geregelt werden, was nicht? Und wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen?
Diesen und anderen Fragen wollen wir vor dem Hintergrund aktueller Urteile mit euch besprechen.

Themenschwerpunkte

  • Begriff und Zweck von Bertriebsvereinbarungen
  • Inhalt und Form von Betriebsvereinbarungen
  • Beendigung und Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen
  • Tarifvorrang und Öffnungsklausel
  • Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht, insbesondere zum Thema Betriebsvereinbarungen

Wir nutzen Big Blue Button in Kooperation mit ColloCall für unsere Online-Seminare. Für eine Teilnahme muss keine Software heruntergeladen werden und es ist keine Registrierung notwendig.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen findet ihr unter:

https://collocall.de/datschutz.html

20210309_Flyer_Aktuelle Rechtsprechung_onlineHerunterladen

TeilnahmebedingungenFormular_Beschluss_BR_Formular_Beschluss_SBVLAnmeldeformular BR PR SBV20210223_Beiblatt Hinweise zum Infektionsschutz DIN A 4

Aktuelle Rechtsprechung - Online: Schwerpunkt Betriebsvereinbarungen

09.03.2021 | 8:30-12:00 Uhr online

















    Die Freistellung der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung und deren StellvertreterInnen erfolgt nach § 178.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX.

    Für die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten muss ein entsprechender Kostenbeschluss gefasst werden.

    Der Betriebsrat/Personalrat hat die Teilnahme am o. g. Seminar gem. § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG (§ 46.6 BPersVG) beschlossen. Der Betriebsrat/Personalrat hat beschlossen, dass im Falle meiner persönlichen Verhinderung das BR-/PR-Mitglied an dieser Schulung teilnehmen wird. Der Betriebsrat/Personalrat hat dem Arbeitgeber den Teilnahme- und Kostenbeschluss zur Kenntnis gegeben.





    Spamschutz


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    Ansprechperson

    Doreen Kaufmann

    doreen.kaufmann@dgb-bwt.de
    0361 / 217 27 29

    Referent*in

    Jan Brückmann
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Frankfurt a.M.

    Freistellung

    • BR-Mitglieder nach § 37.6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
    • PR-Mitglieder nach § 46.1 ThürPersVG i.V.m. § 44.1 ThürPersVG bzw. §46.6 BPersVG i.V.m. § 44 BPersVG
    • Schwerbehindertenvertretungen nach § 179.4 SGB IX i.V.m. 179.8 SGB IX

    Teilnahme-Beitrag

    je nach Teilnehmendenzahl
    max. 185,- €/Person

    Zentrale Rufnummer:0361 - 21 727 - 0
    Zentrale E-Mail:info@dgb-bwt.de
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